Moin Thomas, und Erwin  PS+edit: Sorry, diesen Beitrag hatte ich schon in "Mache"...  Alle "Eintragungspflichtigen" Anbauteile... die nach dem Ausstellungs-Datum der Homologations-ABE des kompletten Fahrzeugs angebaut werden - müssen nachträglich eingetragen werden. Ausnahme: Bauteile, die bereits eine nachträglich erteilte ABE für das entsprechende Fahrzeug haben! Auf meinem "Vespa F17" Windschild ist keine ABE-Kennzeichnung eingeprägt - noch nichtmal eine "KBA"-Nr. Woraus ersichtlich wäre, daß eine ABE erteilt wurde. Deswegen bin ich auch froh, daß der Erstbesitzer das Windschild "Eintragen" ließ! Weil das Windschild das Fahrverhalten wegen geänderter Aerodynamic beeinflussen könnte. Ausnahmen: Sturzbügel und Kofferträger-Systeme (samt Koffern) waren noch nie "Eintragungspflichtig‘‘. (obwohl Diese, nach meiner Meinung, das Fahrverhalten noch mehr beeinflussen!) Daß bei unseren Hexen die Prüf-Ingenieure - im Rahmen ihres "Ermessens-Spielraums" diese Anbauteile eher "Kulant" behandeln ist Erfreulich! Wobei es immer darauf ankommt, auf "Welchen" Zweiradsachverständigen man trifft! Beispiel: Bei meiner "YAMAHA FZR1000R" wurden - über mehrere Jahre - so viele Umbauteile nachträglich Eingetragen... daß der Platz auf dem KFZ-Schein nicht reichte! Wurde mit Zusatzblatt verlängert... zu einem sogenannten "Ziehharmonika"-KFZ-Schein. Alle Änderungen und Zusätze nach dem Erstausstellungs-Datum der Fahrzeugs-ABE. Wiederum Ausnahme: Der "Shark"-Carbon-Auspuff (Made in Italy) , samt Edelstahl-Anschluss "High-up" zur EXUP-Walze. Diese Anlage hatte eine eigene E.U.-ABE (e13) im Endtopf eingeprägt! Wir können von "Glück" sprechen, daß die TÜV/GTÜ/DEKRA Prüfer unsere Hexen eher Kulant behandeln! Siehe auch bei der oft nur "geschätzten" Abgas-Untersuchung! Gruß, und weiterhin viel Glück bei HU+AU.  Fritz Immer schön Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
Gendert von Rollator Opa am 24.Apr.2017 12:34 |