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LED-Licht-Stripes als Standlicht.
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Rollator Opa




10781 Beitrge
 

LED-Licht-Stripes als Standlicht., 14 Feb. 2016 13:56


‘‘Mohltied‘‘ zusammen, 

Angeregt durch den ‘‘Warnblink-Anlagen‘‘-Fred habe ich mal ne Frage zur TÜV-Fähigkeit beim Ersatz des Standlichts (5 Watt) durch einen LED-Leucht-Strip.

Vor einiger Zeit schon vom Member ‘‘didsei‘‘-Daniel schon an seiner Hexe vorgestellt:

(Foto © by ‘‘didsei‘‘-Daniel)

Als ‘‘Tagesfahrlicht‘‘ wohl nicht Hell genug - hat Daniel den LED-Strip als Standlicht (Ersatz) geschaltet. (wenn ich mich recht entsinne!?) 

Optisch und vom ‘‘Gesehen-werden‘‘ her - ein BRINGER...   nach meiner Meinung! Und da bei mir - wenn‘s etwas ‘‘Wärmer‘‘ wird - der Umbau von EX-Scheinwerfer auf das Modell der 2ten Generation ansteht... gedenke ich, den von Daniel mir geschenkten ‘‘LED-Stripe‘‘ ebenso zu verbauen.  

Das Besondere an diesen nur 5mm breiten ‘‘Selbstklebenden‘‘ Stripes - bei nur 1mm Dicke - ist... daß sie Ihr Licht zur Seite - also an der schmalen Flanke abstrahlen!  Der Streifen lässt sich - wie ne Dichtung - zwischen Karosserie und Scheinwerfer einkleben. Daß es passt... hat Daniel ja schon bewiesen!  

(Foto © Daniel ) 

Im Dunkeln schon ein bemerkenswerter Unterschied - in der Sichtbarkeit!  

Links im Bild, als Vergleich, die ebenso mit Lichtstripe ausgerüstete ‘‘grinsende‘‘ EX/EXS/EXV Version.  

Werde im Mai, (wenn ich wieder mal 1 Monat ‘‘Kostenlos‘‘ überziehen sollte... im Juni) mal meinen TÜV-Motorrad-Sachverständigen mit diesem Umbau überraschen...  und natürlich Hier darüber berichten! 

Vielleicht kann ja schon Daniel in TÜV-Sachen positiven Bericht erstatten!?  In Sachen ‘‘Zusatz-Beleuchtung‘‘ ist er auf Grund seiner GOLD WING nicht ‘‘zimperlich‘‘! 

Oder meint Ihr, es wäre Besser erst nach der HU den ‘‘LED-Stripe‘‘ einzubauen!? (Wahrscheinlich kommt‘s wieder auf Prüfstelle und Prüfer an) Wie und Ob er seinen ‘‘Auslegungs-Spielraum‘‘ positiv nutzt. 

Werde berichten - wenn ich den Umbau starte.  

Gruß,  und ‘‘schönen‘‘ Sonntag... (hier wird‘s Heute gar nicht Hell  )

Fritz   

Immer schn Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
 
     
Barni_G




142 Beitrge

RE: LED-Licht-Stripes als Standlicht., 14 Feb. 2016 14:24


Habe hier eine Seite gefunden, die auflistet, was TÜB Regelkonform ist
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm.

Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- Nach EG vorgeschrieben, nach StVZO nicht vorgeschrieben aber zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- In der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- In der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mmAbblendlicht.Begrenzungsleuchten /Standlicht: - Nach EG vorgeschrieben, nach StVZO nicht vorgeschrieben aber zulässig - Anzahl: 1, nach EG auch 2 - In der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer - In der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mmAbblendlicht.

Bei meinem letzten TÜV-Besuch mit dem Auto, habe ich den Prüfer gefragt, ob eigentlich eine 3. Bremsleuchte am Zweirad zuläßig ist.
Er holte kurz das Regelbuch und da steht ganz klar "NEIN".

Gruß
Bernhard


 
     
erwilud



10810 Beitrge

RE: LED-Licht-Stripes als Standlicht., 14 Feb. 2016 14:32


Hallo Bernhard

Das ganz klare enin vom TÜV ist mit Vorsicht zu geniessen Bei der Hexagon meckerte bisher kein TÜV sofern die Grundbedingungen eingehalten werden. Hinzu kommt das es die Hexen sehr wohl auch mit dritter Bremsleuchte gab und gibt (LXT) Es gan ja eben den Warnblinkanlagenbeitrag. Die ist laut Regelwerk TÜV auch nicht gestattet. Bei meinem letzten TÜV Besuch wollte aber der Prüfer inbedingt das ich sie einschalte, hatte wohl gesehen das eine verbaut war. Als ich ihm sagte es wäre nicht erlaubt kam die Antwort es diene der Sicherheit und kein TÜVler würde sie monieren.

Gruß

Erwin


 
     
Rollator Opa




10781 Beitrge

RE: LED-Licht-Stripes als Standlicht., 14 Feb. 2016 14:52


Genau so... Habe ich mir das vorgestellt! Alles eine Auslegung des ‘‘Ermessensspielraums‘‘ der jeweiligen Prüfer!

Mein unter die Topcase-Platte gesetztes Zusatz-Bremslicht aus dem PKW-Innenbereich  (7x Halogen) hat auch schon 2 HUs ‘‘klaglos‘‘ überstanden! (Befestigungspunkte und Kabeleinführung mit Heißkleber Wasserdicht versiegelt)

Noch Ne Zusatzfrage: Passt der Lichtschalter der LX - mit Mittelrastung für Standlich - ‘‘Plug & Play‘‘ in meine EXS Cockpit-Verkleidung? 

Beim EX-Lichtschalter kann man zwar das ‘‘Standlicht‘‘-alleine ‘‘ausbalancieren‘‘... aber DAS ist als Standlicht nicht wirklich geeignet! 

Gruß,   Fritz   

Immer schn Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
 
     
Rollator Opa




10781 Beitrge

RE: LED-Licht-Stripes als Standlicht., 14 Feb. 2016 20:05


Gunamt zusammen, 

Was Alles so ‘‘Beleuchtungstechnisch‘‘ im Rahmen des ‘‘Ermessungsspielraums‘‘ der TÜV-Prüfer unbeanstandet blieb... habe ich mal zusammen-gesucht.  

Mein ‘‘höher-gelegtes‘‘ 2tes Bremslicht ist da noch die harmloseste Variante.  

Als ‘‘Musterbeispiel‘‘ an Zusatzleuchten und Leucht-LEDs... fällt mir immer wieder unser *Ekkis ‘‘Fucking Devil‘‘ ein! (man beachte nur mal die ganzen ‘‘beleuchteten‘‘ Schrauben und Seiten-Begrenzungsleuchten)  Meines Wissens nach, hat Ekki auch nie Probleme beim TÜV gehabt. 

Selbst die ‘‘Angel-Eyes‘‘, rund um die Scheinwerfer, (leider hier nicht eingeschaltet)  wurden nicht beanstandet. Man(n) war eben beim TÜV bekannt. 

(*Ekki wird bestimmt ‘‘wohlwollend‘‘ von seiner 2-Takt-Wolke auf diesen Beitrag herab-blicken.)   Er bleibt eben ‘‘Unvergessen‘‘.  Wie sein legendärer ‘‘Fucking Devil‘‘-Zweitakter. 

Gruß,  auch nach ‘‘Oben‘‘ - auf die Wolke. We remember... 

Fritz   

Immer schön Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!




Gendert von Rollator Opa am 14.Feb.2016 20:10
 
     
Hexencharly




3741 Beitrge

RE: LED-Licht-Stripes als Standlicht., 15 Feb. 2016 03:04


Was TÜV sieht oder nicht sieht oder sah, ist für Haftung und Schuld oder Unschuld völlig irrelevant!

Es sei denn, er wollte etwas grob Fahrlässiges nicht sehen, fahren mit Bremsen Metall auf Metall oder so und damit gerade vom Hof runter vielleicht.

Die schauen sich lediglich nach Allgemeinzustand und groben Gefahrenauffälligkeiten um.

Nur weil man mit Illegalem auf den Hof fahren kann und ggf. auch wieder runter, ist das BEI WEITEM noch kein Freifahrtschein, was man darf oder nicht darf!

Ermessensspielraum ist dann eine individuelle Geschichte, ob sich der Eintragende mit seiner Unterschrift MIT in die Nesseln setzen möchte. Aber ein Eintragender hat Null-Komma-Garkeine Befugnis, was Gesetzesauslegung angeht! Das juckt nämlich dann einen Gutachter und Richter am Ende einen feuchten Kehricht, was da ein Munkelmann im Kittel meinte, in seinem Namen wieder auf die Straße entlassen zu können. Derjenige ermaß lediglich, ob er mit dabei ist oder nicht.

Selbst diverse Mogeleintragungen für viel Geld und Tricksereien helfen vor Gericht rein GARNICHTS !

Sie dienen in aller Regel lediglich der Besänftigung von unwissenden Gendarmen bei einer Verkehrskontrolle, weiter zu nichts.

Sobald nach einem Unfall mit Fragezeichen das Fahrzeug bei einem Gutachter auf‘m Tisch seziert wird, sind die Spatzen gefangen.

Da gibt‘s dann auch kein Gejammer von wegen: " Aber es wurde doch eingetragen oder ich war doch gestern erst beim TÜV und da wurde das nicht bemängelt.".

Wäre ja auch noch schöner, wenn die TÜV-ler mit Hochschulabschluss für die 3 Gröten auch noch haftbar gemacht werden könnten für Nebelkerzenschrauber. Wie soll auch ein TÜV-ler von allen zig 1000en Modellen wissen, was da darf und was nicht. Der schaut nach grob Fahrlässig und läuft grob die sechs Punkte ab, die ihm der Gesetzgeber aufgetragen hat.

Identitätsnummern, Licht, Bremse, Rad/Reifen, tragende und gefährdende Teile und eben auch Abgaswerte.

Stempel, Kohle, Rechnung, denn der Staat will ja auch noch was dabei mit verdienen.

Will sagen, ein Eintrag ist keine Garantie, ab nun im Recht zu sein oder die Schuld bei wem anders abladen zu können.

C.

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Hallo, ich bekomme einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. "4-Takt?" Nö, is mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biß. "Zum mitnehmen?" Ja bitte. "Tüte?" Och, geht auch ohne. Dann noch von den dicken Birnen dort. "Das war alles?" Joh !




Gendert von Hexencharly am 15.Feb.2016 3:07
 
     
Overdrive




4686 Beitrge

RE: LED-Licht-Stripes als Standlicht., 15 Feb. 2016 04:41


1000 Modelle hin oder her, bei den Beleuchtungsvorschriften gibt es eindeutige Regelungen.



Ja, 2 Standleuchten vorn = Begrenzungsleuchten sind mglich. Aber nur symmetrisch, also eine links eine rechts auf selber Hhe. Jeweils Zusatzleuchte mit Kennzeichnung und die originale deaktiviert.



Tipp fr Praxis: Das LED Band einfach mit nem Schalter oder Sicherung verkabeln, wo man gut rankommt und die originale 5W Funzel im Scheinwerfer weiterflackern lassen. Wrd das dem TV gar nit besonders unter die Nase binden. Ein Universal Nachrst Teil mit 100% passender Kennzeichnung und korrekt angebracht sollte durchgehen.
 
     
Rollator Opa




10781 Beitrge

RE: LED-Licht-Stripes als Standlicht., 15 Feb. 2016 11:46


Moin zusammen, 

@ Carsten,

Vielen Dank für Deine vorbildliche Schilderung der Rechtslage.

@ Markus,

Dito vielen Dank für die sehr aufschlussreiche tabellarische Auflistung. Den ‘‘LED-Stripe‘‘ gedenke ich über eine ‘‘fliegende Sicherung‘‘ im linken Dokumentenfach (unter‘m Klarsichtdeckel mit Gummieinlage) ‘‘abschaltbar‘‘ zu machen.  Ausgeschaltet - sieht dieser ‘‘Stripe‘‘ eher wie ne Dichtung aus.  

Mir kommt es vorrangig bei diesem Zusatzlicht auf ‘‘besseres Gesehen-werden‘‘ an! Nicht um die Optik eines buntbeleuchteten ‘‘Kirmes-(Auto)-Scooters‘‘!  

 Ich habe schon 2 ‘‘Abschüsse‘‘ durch PKW vom Mopped hinter mir - mit der Begründung: ‘‘Habe ich nicht Gesehen‘‘!   Worauf dann auch noch folgte: ‘‘Die rasen ja auch immer so‘‘!   Obwohl 2 PKW vor mir noch passieren durften... bevor ich vom Sattel geschossen wurde!  

Deswegen habe ich mir auch angewöhnt - auch Tagsüber - bei der EXS-Funzel mit FERNLICHT zu fahren!   ‘‘Gesehen-werden‘‘ ist Trumpf! 

Deswegen auch die ‘‘zusätzlichen‘‘ 6 Roten Leucht-LEDs in der Rücklicht-Kammer! (Hier Kugelleuchte/Birne aus und ohne Abdeckung) 

Wenn bei einer Nachtfahrt der Rücklicht-Glühfaden der 2-Fadenbirne durchbrennen sollte... steht das Heck im ‘‘Dustern‘‘!   DAS passiert bei meinem Rücklicht nicht mehr! 

Diese zusätzlichen Lichtquellen - unter der geschlossenen Rücklichtabdeckung - sind dem TÜV-Ing. auch nicht aufgefallen... oder Er wollte sie nicht sehen. 

Alles in Allem - geht es mir um mehr Sicherheit im ‘‘Gesehen-werden‘‘! Auch wenn‘s nicht so ‘‘gaanz‘‘ Legal sein sollte. 

Gruß,  und noch nen ‘‘schönen‘‘ Tag. (hier bei Nebel, Fiesel-Schnee und +1℃ = Ekelhaft!  

Fritz   

Immer schn Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
 
     
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