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Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????
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Splatterhead



Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 30 Mar. 2014 13:36


Hallo und ,

ich bin neu im Forum und seit kurzem stolzer Hexagon-Besitzer... Ich fahre die HEXAGON EX150 aus dem Jahre 1995...

Es werden mit Sicherheit noch einige Fragen meinerseits aufkommen, jedoch habe ich gleich jetzt eine Frage zur Bereifung:

Im Fahrzeugschein steht, dass ich die "Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis" beachten soll. Ich habe aber keine Betriebserlaubnis. Nur den Brief und den Schein.

Welchen Sinn macht es, nur eine Marke (Fabrikat) fahren zu dürfen?

Kann mich jemand diesbezüglich aufklären...?

Vielen lieben Dank schon mal...


 
     
Rollator Opa




10781 Beitrge

RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 30 Mar. 2014 14:14


Hallo Marcel,

In Deiner Fahrzeugbescheinigung Teil 1 + Teil 2 (früher KFZ-BRIEF) steht gewiss nur die Reifengröße, welche Du einhalten solltest!

Ich empfehle Dir aber den Speedindex (meistens Kennbuchstabe "J") eine Kategorie höher zu wählen! Kennbuchstabe "M" für bis zu 140km!

Höher darfst Du immer fahren! Denn manche unsere Hexen überbieten die 100kmh deutlich!

Von einer Fabrikats-Bindung habe ich bei Hexen noch NIX gelesen!

PS Vorstellen solltest Du Dich i.d.Rubrik: NEU HIER, dann stellt Euch vor... Das lesen die Meisten! Profil: gut gemacht! Von mir schon mal ein Herzlich

Gruß,

Fritz  

Immer schn Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
 
     
erwilud



10810 Beitrge

RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 30 Mar. 2014 15:35


Hallo Marcel

Zuersteinmal herzlich Willkommen im Forum.

Die Reifenfrabikatsbindung kannste vergessen. Die Spezifikationen der Reifen musst du jedoch beachten. Soll heissen Größe Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsbereich. Die solltest und musst du beachten. Ob du einen Sava Heidenau oder Michelin oder was auch immer aufziehst steht dir heute frei. War einmal anders. Und Denke daran das es vorn und hinten unterschiedlich Größen sind. Und ein wichtiger Punkt noch wenn du neu in der Szene bist. Lass dir von keinen Reifenhändler erzählen das nicht gewuchtet werden muß. Es muß gewuchtet werden. Das kann aber nicht jeder Händler und sie sagen von daher oft und gerne muß nicht sein bei den kleinen Rädern.

Gruß nach Viersen Erwin


 
     
Splatterhead



RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 30 Mar. 2014 16:53


Vielen Dank für die Infos...

Ich werde mich so schnell wie möglich hier mal vorstellen...

Bis jetzt gefällt es mir hier sehr gut...


 
     
heizer555




27 Beitrge

RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 31 Mar. 2014 23:16


Fritz hat recht meine HEXE schaft locker 140km

mache´s aber nicht oft sonst bin meist mit 120-130 immer unterwegs, wo es geht natürlich

MfG Jakob


 
     
gud_schwenken




47 Beitrge

RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 01 Apr. 2014 09:08


Die Reifenbindung ist nur für Maschinen über 27 PS. so war es jedenfalls noch 2007 als ich meine GPZ mit 60PS hatte. Unter 27PS kannste jede Marke fahren. Aber wie schon oben erwähnt die Abmessungen und den Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex beachten.

Piaggio Hexagon EX 150 Bj 95
Vespa ET4 125 BJ 96
 
     
Rollator Opa




10781 Beitrge

RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 01 Apr. 2014 13:16


Hi zusammen,

Meines Erachtens waren Maschinen bis 50PS nicht Reifen-Marken gebunden. Hatte mal ne XJ600/51J mit 50PS im Brief/Schein. Nur Reifengrößen waren eingetragen!!!

Bei älteren, stärkeren Gebrauchtmaschinen mit Fabrikats-Bindungen sind diese Bestandteil der ABE!!! Da aber manche Reifenmodelle garnicht mehr lieferbar... und die Reifenhersteller verkaufen wollen, könnt Ihr über‘s web die Nachfolge-ABEs von den Reifenherstellern Kostenlos Runterladen!

Das Mitführen der ABE ist eigentlich nicht mal mehr Pflicht... aber bei manchen Uralt-Sherrifs hilfreich.

Gruß,

Fritz  

Immer schn Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
 
     
joersch96



9 Beitrge

RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 03 Mar. 2025 20:40


Hallo zusammen, 

ich hohle mal den etwas älteren Trade wieder hoch weil es sehr gut mein Problem beschreibt. 

Konkret ist es so das meiner Hexe GT 250 der Metzeler 120/70 11 50L Vorderreifen in die Jahre gekommen ist und ich einen neuen brauche, HU ist 5/25

Leider gibt es das Model nicht mehr. Nun lese ich im Farzeigschein das mit der Fabrikatsbindung. 

Leider hab ich auch keine Betriebserlaubniss wo ich hätte mal nach lesen hätte können. 

Meint ihr, ich könnte einfach einen anderen Metzeler Reifen montieren statt mit 50L vielleicht 54L?

Weil im Fahrzeugschein ja 50L drin sehr, der aber nicht drauf ist.

Oder muss ich vielleicht den langen weg gehen und den neuen Reifen eintragen lassen, so mit TÜV Abnahme und dann zur Zulassungsstelle gehen. 

Ich hoffe mein Problem verständlich geschildert zu haben. 

Viele Grüße aus Mainz, Jörg. 


 
     
Hoerder



RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 03 Mar. 2025 21:49


Hi,

meine BMW EZ1976 bekam den Satz in die Zulassungsbescheinigung geschrieben als ich sie ummeldete, in dem Fahrzeugschein stand nix dergleichen.

Die Honda EZ 1977 hat noch einen Fahrzeugschein, da steht nur die Reifengröße, keine Marke, keine Bindung, nix. Lasse ich da jetzt etwas eintragen, Bremsleitungen beispielsweise, steht der Satz "Reifenbindung nach BA" nachher mit in der dann ausgestellten Zulassungsbescheinigung 1 drin.

Beide Kräder haben aber ab Werk keine Fabrikatsbindung, der Satz ist also wie nicht vorhanden zu sehen.

Die 125er MZ TS hat den Satz nicht, auch der Hexagon besitzt keinen solchen Eintrag.

Die Freewind hingegen schon, die hat EZ 2001 und muss im Juni zur HU. Ich fahre die eingetragene Größe, den Reifentyp gibts aber nicht mehr. Ich lasse mich überraschen, meide allerdings den TÜV.

Je mehr ich über diese Reifensache lese, desto weniger weiß ich.

Für den Hexagon, fällt mir grad auf, habe ich nur die Zulassungsbescheinigung 1, ist das richtig so? Für die 125er MZ von 1984 habe ich nämlich noch so ein grünes Teil, eine Betriebserlaubnis/Gutachten.

Gruß

Willy


 
     
joersch96



9 Beitrge

RE: Reifenfabrikatsbindung gem. Betriebserlaubnis beachten...?????, 20 Mar. 2025 17:22


Hallo Hexen Fahrer, 

stand heute ist es so das die Reifen Bindung immer noch bestand hat und nicht aus dem Fahrzeugschein ausgetragen werden kann, ist aber laut TÜV Nord Mitarbeiter in der Diskussion weil es eigendlich keinen Sinn macht.

Fur die GT 250 stehen zwei Reifenhersteller zur Verfügung, der Heidenau und der Pirelli Angel Scooter, letzteren hab ich gekauft und aufgezogen mir das passende Dokument aus dem Internet ausgedruckt und bin zum TÜV gefahren und hab für 104€ ein Gutachten zur Erlangung der Betriebeserlaubniss bekommen, nächste Woche geht es zur Zulassung für das eintragen in den Schein (oder Brief).

Gute Fahrt, viele Grüße Jörg 


 
     
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