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+Roro58+


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Helmpflicht im Seitenwagen ?, 24 Feb. 2009 19:28
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Hallo Hexenfreunde.
In den letzten Tagen habe ich mir im Internet mal einige Gespanne angesehen. Obwohl die Teile momentan finanziell fr mich auer Reichweite liegen, interessiert es mich doch, ob der Beifahrer im Seitenwagen einen Helm tragen mu.
Gru aus Wendlingen. Rainer
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ts1

211 Beitrge
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RE: Helmpflicht im Seitenwagen ?, 24 Feb. 2009 20:25
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http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21a.html Kraftrad mit Seitenwagen ist ein Kraftrad. Kann es schneller als 20km/h fahren und hat keine Sicherheitsgurte, schlgt (2) zu. |
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michael-hexe


1263 Beitrge
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GTX180cruiser


61 Beitrge
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RE: Helmpflicht im Seitenwagen ?, 26 Feb. 2009 18:47
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Wer Kraftrder oder offene drei- oder mehrrdrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Hchstgeschwindigkeit von ber 20 km/h fhrt sowie auf oder in ihnen mitfhrt, muss whrend der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Achtung: in vielen Lndern gilt: "Gurtpflicht im Seitenwagen nur fr Kinder unter 12 in Verbindung mit Kindersitz."
Schn zu wissen das man nicht alleine mit Problemen ist.
Gru aus Unterfranken
Walter
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