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Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?
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the-brownie



61 Beitrge

Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 19:33


Hallo zusammen

Ich bräuchte mal euren Rat. Ich habe mir eine wirklich gut erhaltene LX 125 gekauft. Hat erst 19.000 km drauf und ist vom Allgemeinzustand wirklich gut. Ich habe aber erst nach dem Kauf festgestellt, dass der TÜV schon länger als acht Jahre abgelaufen ist. Mir konnte auch noch niemand sagen, was eine Vollabnahme kosten wird. 

Den Roller habe ich zu einem guten Kurs bekommen, aber wenn mir jetzt für eine Vollabnahme noch größere Kosten entstehen, weiß ich nicht, ob ich ihn behalten möchte. 

Die Reifen sind schon 20 Jahre alt und müssten auf alle Fälle neu gemacht werden. Rentiert es sich, ihn einfach stehen zu lassen, um ihn später vielleicht mal tatsächlich wieder neu zu beleben? Fahren könnte ich ihn momentan eh nicht, da ich genügend andere Fahrzeuge im Betrieb habe…

Vielleicht habt ihr dazu eine Meinung, die ihr mir gerne kund tun möchtet

Liebe Grüße, Peter




Gendert von the-brownie am 8.Mar.2021 19:34
 
     
the-brownie



61 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 19:35



 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 20:01


Hallo Peter

"Vollabnahme" wie früher gibt es nicht mehr. Ganz normal zum TÜV fahren. Wenn er merkt das sie sehr weit drüber ist nehmen sie ein paar Euro mehr für erhöhte Arbeit (ohne das sie mehr machen) Meist können sie aber nicht sehen wie lange er über den TÜV ist, insbesonders dann nicht wenn er abgemeldet ist Das wäre also kein Grund sie nicht wieder zuzulassen. Reifen in dem Alter würde ich zur eigenen Sicherheit wechseln, ist aber für den TÜV kein Grund die Abnahme zu verweigern. Es gibt beim Reifenalter nur Empfehlungen keine Vorschriften.  Wenn du ihn aber nicht benutzt verkaufe ihn mit neuem TÜV. Es bleibt also deine alleinige Entscheidung

Gruß

Erwin


 
     
the-brownie



61 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 20:18


Guten Abend! Das steht doch aber in der Zul.besch. II, oder? 
oder sollte ich die nirgendwo mehr finden?? Wie gesagt, TÜV 2013!!


 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 20:24


Hallo

es kann in der Zulassungsbescheinigung stehen. Aber wer normal zum TÜV fährt bekommt einen neue Plakette und eine Prüfbescheinigung. Kein Mensch geht zum Amt (oder muß hingehen) um die nächste Fälligkeit eintragen zu lassen. Bei mir steht nichts mehr drin. Und ich wage zu behaupten bei den allermeisten von uns auch nicht. Selbst di STVAs tragen es meist nicht mehr ein. Die machen eine Plakette drauf nach den Papieren und gut ist. Aber selbst wenn es noch in der Zulassung stehen sollte ist die alte Regel Vollabnahme hinfällig. Die gab es einmal jetzt aber nicht mehr

Erwin


 
     
the-brownie



61 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 20:33


Die Tüff Dame sprach aber von >7 Jahre, dann Vollabnahme. Auch bei LKrad/Roller mit 125ccm und BE! 😳


 
     
hakulius



3 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 20:43


Hallo ,

habe bei meiner Hexe vor ein paar Tagen TÜV bei GTÜ in Cuxhaven gemacht.

Die Hexe war 3,5 Jahre überfällig.

Gesamtkosten mit maximaler Strafgebühr und ASU  87,00€

LG


 
     
the-brownie



61 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 20:59




hakulius:

Hallo ,

habe bei meiner Hexe vor ein paar Tagen TÜV bei GTÜ in Cuxhaven gemacht.

Die Hexe war 3,5 Jahre überfällig.

Gesamtkosten mit maximaler Strafgebühr und ASU  87,00€

LG


War aber noch angemeldet? Meiner ist abgemeldet!


 
     
Sidden




1525 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 21:00


Hi,

Ein Bekannter hat für ein altes 125 er LKR   vor ein paar Jahren um die 100- 150 € bezahlt. Das war so, wie Erwin es geschrieben hat. Ich sage mal eine erweiterte TüV - Abnahme.

Ganz einfach? Ruf beim TüV pp. an und frag was es kostet, die müssen es ja wissen.

Und ob es sich lohnt sie stehen zu lassen und später aufzuarbeiten ist, so denke ich, ne Glaubenafrage. Ich würde sie fit machen. Glaube nicht, dass ihr  das Stehen so gut bekommt.

Und das da ein bischen Geld beim Herrichten drauf geht ist klar. Dann kannst du sie aber auch besser verkaufen.

Ist eben ein Hobby, was gepflegt werden will. Was du letztendlich machst ist, wie Erwin auch schrieb, deine Entscheidung.

Frag mal einen Angler ob es sich lohnt stundenlang einen Wurm ins Wasser zu halten🤣

Gruß Andy


 
     
hakulius



3 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 21:09


ist dem TÜV ; bzw. der GTÜ vollkmmen egal  ob ab- oder angemeldet.

Ändert nichts an den Kosten.

LG

Hakulius


 
     
the-brownie



61 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 21:12




Sidden:

Hi,

Ein Bekannter hat für ein altes 125 er LKR   vor ein paar Jahren um die 100- 150 € bezahlt. Das war so, wie Erwin es geschrieben hat. Ich sage mal eine erweiterte TüV - Abnahme.

Ganz einfach? Ruf beim TüV pp. an und frag was es kostet, die müssen es ja wissen.

Und ob es sich lohnt sie stehen zu lassen und später aufzuarbeiten ist, so denke ich, ne Glaubenafrage. Ich würde sie fit machen. Glaube nicht, dass ihr  das Stehen so gut bekommt.

Und das da ein bischen Geld beim Herrichten drauf geht ist klar. Dann kannst du sie aber auch besser verkaufen.

Ist eben ein Hobby, was gepflegt werden will. Was du letztendlich machst ist, wie Erwin auch schrieb, deine Entscheidung.

Frag mal einen Angler ob es sich lohnt stundenlang einen Wurm ins Wasser zu halten🤣

Gruß Andy


Hallo Andy, es gibt oft ellenlange Diskussionen, aber auch Antworten, die wirklich so treffend sind, dass es einfach "Klick" macht.

Dein Vergleich mit dem Angler passt echt super als Entscheidungshilfe! Ganz ehrlich, finde ich super! Gruß Peter 


 
     
Sidden




1525 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 08 Mar. 2021 21:34


Aus Internet: www.kfz-auskunft.de

Dürfte sich wohl auch auf 125er beziehen.

Zulassung Info
Vollgutachten nach Wiederzulassung



Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stilllegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die seit 01. April 2007 in Kraft getreten ist. Gemäß der neuen Verordnung ist ein derartiges Gutachten erst dann zu erstellen, wenn das abgemeldete Kraftfahrzeug aus dem zentralen Fahrzeugregister gelöscht wurde. Dies geschieht nach sieben Jahren und wenn für das unveränderte Fahrzeug keine gültige EU oder nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung nachgewiesen werden kann.

Weiterhin notwendig für eine Wiederzulassung sind eine Hauptuntersuchung (HU), eine Abgasuntersuchung (AU), welche seit dem 01. Januar 2010 Bestandteil der Hauptuntersuchung ist oder gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung (SP), wenn diese im Abmeldungszeitraum hätte durchgeführt werden müssen.

Andy


 
     
Absolutwig



25 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 09 Mar. 2021 06:37


Wenn das KFZ mehr als sieben Jahren abgemeldet ist, ist sehr wohl eine Untersuchung nach Paragraf 21 (sog. Vollabnahme) fällig. 
Was diese kostet, kannst Du teilweise auf den diversen Seiten der Prüforganisationen nachlesen. Oder ggf. durch einen Anruf klären. 


 
     
Spinny




1643 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 09 Mar. 2021 09:47


... wie schon von Vorrednern erwähnt ... ruf dort an oder noch besser geh mit Schein vorbei und frage einfach beim Tüv-Prüfer. Denn der schreibt das auf, was dann die Dame oder Herr an der Kasse dir dann als Rechnung präsentiert.

Meine Erfahrung war, dass mir die Kassiererin ne andere Auskunft gab, als dann der Tüv-Prüfer (und der ist relevant)

lg Dierk

und dann berichtest wie es gelaufen ist ;-)


 
     
paule1947



418 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 09 Mar. 2021 10:08


Moin,

hiergeht es doch nicht nur um den TÜV!

sondern:Rentiert es sich, ihn einfach stehen zu lassen, um ihn später vielleicht mal tatsächlich wieder neu zu beleben? 

Das musst du doch ganz allein entscheiden. wenn dir die Hexe gefällt dann rüste sie nach & nach wieder auf.rder auf.

Dann zum TüV. Wie schon gesagt wurde: Erkundige dich dort. Alles andere ist nur RATEREI und Kaffesatz lesen

Dann fährst damit eine Saison.

Dann fällst du dein Urteil.

Viel Spass

siegfried


 
     
Highsider55



578 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 09 Mar. 2021 11:29


Hallo in die Runde!

Vollabnahme hin oder her. Außer dem Preis wird da doch sicher nicht viel mehr geprüft werden als normal auch. 

Lohnen ist auch immer eine ganz persöhnliche Einschätzung, ich finde wenn man etwas vor dem Siechtum rettet und am Laufen hält lohnt es sich immer. 

Wegwerfgesellschaft haben wir eh zur genüge.

LG vom Olli aus dem Harz


 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 09 Mar. 2021 15:14


Hallo zusammen

Ich versuche mal etwas "Licht" ins dunkle zu bringen. Es sind Auszüge aus dem Net und meine einschätzung nach einem Telefonat mit dem TÜV.

Wer künftig sein Auto länger als 18 Monate stilllegt, benötigt für die Wiederzulassung keine Vollabnahme nach § 21 StVZO mehr. Möglich macht dies die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die seit 01. April 2007 in Kraft getreten ist.

Wann ist eine Vollabnahme nötig?

Die Vollabnahme (nach § 21 StVZO bzw. §13 EG-FGV) ist erforderlich für Fahrzeuge, die nicht über eine nationale deutsche ABE oder EG-Typgenehmigung verfügen.

Vollgutachten nach §21 StVZO bzw. §13 EG-FGV

TÜV Rheinland Vollabnahme – Was wird geprüft?

Bei der Vollabnahme prüfen unsere Sachverständigen die Vorschriftsmäßigkeit, den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs. Die Abnahme enthält unter anderem eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung. Es gelten immer die Zulassungsvorschriften , die zum Zeitpunkt der Erstzulassung gültig waren. Der Sachverständige beurteilt auch, ob bestimmte Teile umgerüstet werden müssen, wie zum Beispiel Scheinwerfer oder Rückstrahler.

Danach erfasst der Gutachter die Daten des Fahrzeugs für die Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Fehlen Ihnen Daten oder Nachweise für die Erlangung der Betriebserlaubnis, so ist Ihnen TÜV Rheinland bei deren Beschaffung gerne behilflich. Bei Bedarf können wir zusätzlich auf die Unterstützung unserer eigenen Labore zurückgreifen – z. B. für lichttechnische Gutachten, Abgasgutachten, EMV (elektromagnetische Verträglichkeit) und mehr. Nach erfolgreicher Begutachtung kann die Behörde die Betriebserlaubnis erteilen und das Fahrzeug für den Verkehr zulassen.

Mit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Vollgutachten und Einzelabnahmen zu machen.

Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Bei einer Hexagon (egal welche) die in Deutschland bereits zugelassen war sind die Papiere jedoch vorhanden.

Gruß

Erwin


 
     
Rollator Opa




10781 Beitrge

RE: Mal eure Meinung: Behalten? Verkaufen?, 11 Mar. 2021 01:24


Gunamt Peter,    😉

...im August 2016 habe ich die EXV150 von einem Forums-Kollegen übernommen.

Weil diese Hexe sowohl abgemeldet war, sowie die H.U. & A.U. länger überzogen...  besaß sie auch kein Kennzeichen mehr!   

Weil der Kollege sein Nummernschild für seine Neuerwerbung behalten wollte!

.

Also blieb mir nix Anderes übrig...  als einen alten Krad-Kollegen mit PKW+Anhänger für den Transport nach 

⚔️ Schwerte ⚔️ anzuheuern!  

Hier ist Hinnerk schon fleißig am festzurren! 

Der Transport zu mir nach Hause war das kleinste Problem.

                    

Für die  Neuanmeldung  beim Straßenverkehrsamt i.d. Kreisstadt Unna benötigte ich erstmal eine neue H.U.+A.U. nach Paragraph 29 StVZO beim TÜV oder anderen Prüforganisation! 

.

Nachdem ich den >Klapp-Gepäckträger< dem Vorbesitzer - für seine LXT180 - demontiert + zurückgesandt hatte...

War mein Kollege mit dem Anhänger in >Camping-Urlaub< 🏕️ gefahren. 

Der "TÜV in Hagen" verlangte die Vorführung zur Abnahme auf dem Hänger!  

.

Als besonders Hilfreich hat sich die GTÜ Prüfstelle Hagen 

erwiesen...  indem sie mir eine [ rote *06er ] *Händlernummer 

Kostenlos zur Verfügung gestellt haben. Für die Hin+Rückfahrt - sowie auch zur Anmeldung im Straßenverkehrsamt Unna! Die Stadt Schwerte hat kein eigenes Straßen-Verkehrsamt!  

Elendige Rum-Kutscherei!    Nur wegen der dösigen "Stempelgebühren"! ⭕ 

Den GTÜ Prüfstellen-Leiter + Zweirad-Sachverständigen 

Peter Kuznik kenne ich schon bestimmt 20 Jahre! Als junger Ing. war er noch beim TÜV in Hagen-Bathey beschäftigt... wo ich lange Zeit Stamm-Kunde war!

Das nenne ich SERVICE!  👍  Und er hat ‘nen Stammkunden mehr!  Zumal die TÜV Niederlassung HA-Bathey seit 1em Jahr zugemacht hat!   👅 😛

.

Bei der >Abgasmessung< ist der junge Prüfer geflüchtet...  als ich die Smartphone 📲 Camera gezückt hatte...

Bestimmt weil die "Abgaswerte" 🔻 Vorne bis Hinten SO nicht stimmen können!   😮  🤔

     

EGAL - Bestanden ist BESTANDEN!!!  Und der Rechnungspreis:  68,- €uro (am 01.09.2016) ist korrekt!  💶

Ohne jeden Zuschlag!  (wegen verspätetem Termin) 

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Hier ist die EXV150 bereits angemeldet und auf den >tri.o.m. Doppelscheinwerfer H1+H7< umgerüstet...

                     

Mit zusätzlichem >LED LICHT-Stripe< mit dem Standlicht gekoppelt! 

Nach dem Motto:  "Sehen + GESEHEN werden"!

Das hat der Zweiradsachverständige und die Rennleitung #110   auch nicht bemängelt!   ✌️

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@Last:  Deine Hexe LX125 habe ich mal aufgestellt und in größerem Format bearbeitet...  damit man sie etwas besser beurteilen kann:

         

Die sieht doch noch relativ Gut aus! Ich würde sie behalten... wenn ich nicht schon Zwei hätte! ...    💨POW💥

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Gruß,       + viel Spaß damit...   

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Fritz   BVB NEWS: im🌟1/4-Finale Champions-League🌟 

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Immer schn Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
 
     
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