| Name |
Nachricht |
Schnietzi01


112 Beitrge
|
Leichtkraftrad, 24 Sep. 2009 11:13
|
Hallo ich habe gehhrt das man eine Hexe so umbauen kann das man sie auch mit Klasse 3 nach 1980 Fahren kann Stimmt das und was mu ich machen Habe einen Bekanten der gern eine Hexe fahren wrde aber der hat erst mitte 1985 Klasse 3 Gemacht
|
|
| |
|
Roadrunner65


169 Beitrge
|
RE: Leichtkraftrad, 24 Sep. 2009 11:34
|
Hallo schnietz, das geht meines Wissens nur, wenn man sie zu einem 50er umbaut. Also kleiner Motor. Hatte fucking devil auch mal. Aber vielleicht wei ja jemand noch etwas besseres.
es gibt fast nichts schneres als Rollerfahren. 
Gru Roadrunner65 |
|
| |
|
Hallo


Admin
6864 Beitrge
|
RE: Leichtkraftrad, 24 Sep. 2009 15:34
|
Mit dem Klasse drei Fhrerschein darf man nur eine 125r fahren, wenn dieser bis zum 31.03.1980 gemacht wurde. Alles was danach ausgestellt wurde, reicht nur fr eine 50r.
Gru Frank aus GE LXT 180
Skype 
|
|
| |
Hallo
|
Peter4210


2007 Beitrge
|
RE: Leichtkraftrad, 26 Sep. 2009 18:55
|
Hi,
dem kann man nichts hinzufgen.! |
|
| |
|
Hexenschrauber

6527 Beitrge
|
RE: Leichtkraftrad, 26 Sep. 2009 19:22
|
Hallo Peter . wie sieht das aus mit dem Piaggio dreirad Roller da gibt es doch auch eine sonderreglung . Wenn er eine Fubremse hat,darf man Ihn mit Klasse 3 fahren .Ist das generell mit Kl 3 ,oder auch vor 1980 gemachten F schein . Den hat Pia mit einer klausel doch heraus gebracht . Also mit Fubremse mit Kl 3 Ohne Fubremse nicht mit kl 3 . Gru K-H. |
|
| |
|
thorsti63

452 Beitrge
|
RE: Leichtkraftrad, 27 Sep. 2009 14:20
|
Hallo,der MP3 mit Fubremse hat eine PKW-Zulassung,daher ist es egal wann der 3er ausgestellt wurde. |
|
| |
|
feinus

61 Beitrge
|
RE: Leichtkraftrad, 27 Sep. 2009 15:17
|
Hallo,
mit Klasse drei darf jeder eine 125er fahren deren Hchstgeschindigkeit bauartbedingt nur 80 km/h betrgt. Das ist die alte Kalsse 4.
Es handelt sich dann um ein Leichtkraftrad, welches in der Versicherung teurer ist.
Gru Michael. |
|
| |
|
dad2t


7579 Beitrge
|
RE: Leichtkraftrad, 27 Sep. 2009 15:37
|
Das ist komplett falsch. Die 80er Beschrnkung gilt nur fr unter 18Jhrige in Verbindung mit dem A1. Normalerweise darf man mit dem Autoschein nur 50er fahren, es sei denn man hat ihn(wie Frank oben schon schrieb) vor dem 1.4.80 erworben. Dann darf man 125er mit max 11kw und ohne Geschwindigkeitsbeschrnkung fahren. Die MP3s haben in der spezielle Ausfhrung mit Fubremse, und Spurverbreitung eine PKW-Zulassung, und somit keinerlei Hubraumbeschrnkung. Soger den Gilera Foucco mit 500ccm gibt es mit PKW-Zulassung. Hans |
|
| |
|
Hexer125


160 Beitrge
|
RE: Leichtkraftrad, 27 Sep. 2009 16:52
|
Hallo!
@ Hans! Dem ist nichts mehr hinzuzufgen-htt ich nich besser erklren knnen;-)
@Hartmut! Da bleibt wohl deinem Bekannten nichts andres brig, als den A-Schein zu machen-aber das lohnt sich
"Das Leben ist zu kurz,um 3Takte auf einen Zndfunken zu warten" |
|
| |
|
|
|