Punkt eins Auch eine E-Zulassung bedeutet nicht zwingend das du es anbauen darfst. Die E-Zulassung bedeutet nur das das Teil oder Gerät geprüft ist und keiner Einzelabnahme unterliegt. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum das die E-Zulassung automatisch bedeutet jeder darf es benutzen. Aber in diesem Falle, Tagfahrlicht ist seit einiger Zeit erlaubt. Es muss wie folgt angeschlossen werden. Beim Einschalten der Zündung muß es angehen, beim Einschalten des Abblendlichtes muß es ausgehen und das Standlicht zugeschaltet werden (es sei das Tagfahrlich dimmt auf Standlicht zurück wie bei meinem Tagfahrlicht) Die Einbauvorschriften bezogen auf Höhe Abstände und so weiter kannst du dem Internet entnehmen, das würde hier zu weit führen. Auch wenn wir Schalter haben die das Licht völlig ausschalten können ist es beim Tagfahrlicht anders. Die Art wie du es anschliessen willst geht also so nicht Aber beinahe alle Tagfahrlichtlampen haben drei Anschlußkabel. Plus, Minus und ein Steuerkabel welches beim Einschalten des Anblendlichtes die TFL dimmt oder abschaltet. Es ist übrigens auch erlaubt 2 Tagfahrlichter anzuschliessen und zwar in Höhe des Scheinwerfers und dann an den Seiten, aber auch hier die Abstände beachten.
ein seltsames TFL was du da hast. Aber seis drum, wenn dir die Regeln egal sind schliesse einfach + an das Standlich an und - wo immer du willst. Dann leuchtet es mit dem Einschalten des Standlichtes. Allerdings auch wenns Abblendlicht eingeschaltet wird. Kannst du den Link für dieses seltsame TFG einmal einstellen) Ich würde es aber nicht kaufen. Einfach weil es nicht den Regeln entspricht. Und Regelkonforme bekommst du überall für ganz wenig Geld.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 21aAnerkennung von Genehmigungen und Prüfzeichen auf Grund internationaler Vereinbarungen und von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
(1) Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Genehmigungen und Prüfzeichen anerkannt, die ein ausländischer Staat für Ausrüstungsgegenstände oder Fahrzeugteile oder in Bezug auf solche Gegenstände oder Teile für bestimmte Fahrzeugtypen unter Beachtung der mit der Bundesrepublik Deutschland vereinbarten Bedingungen erteilt hat. Dasselbe gilt für Genehmigungen und Prüfzeichen, die das Kraftfahrt-Bundesamt für solche Gegenstände oder Teile oder in Bezug auf diese für bestimmte Fahrzeugtypen erteilt, wenn das Genehmigungsverfahren unter Beachtung der von der Bundesrepublik Deutschland mit ausländischen Staaten vereinbarten Bedingungen durchgeführt worden ist. § 22a bleibt unberührt.
(1a) Absatz 1 gilt entsprechend für Genehmigungen und Prüfzeichen, die auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften erteilt werden oder anzuerkennen sind.
(2) Das Prüfzeichen nach Absatz 1 besteht aus einem Kreis, in dessen Innerem sich der Buchstabe „E“ und die Kennzahl des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, sowie aus der Genehmigungsnummer in der Nähe dieses Kreises, gegebenenfalls aus der Nummer der internationalen Vereinbarung mit dem Buchstaben „R“ und gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Das Prüfzeichen nach Absatz 1a besteht aus einem Rechteck, in dessen Innerem sich der Buchstabe „e“ und die Kennzahl oder die Kennbuchstaben des Staates befinden, der die Genehmigung erteilt hat, aus der Bauartgenehmigungsnummer in der Nähe dieses Rechtecks sowie gegebenenfalls aus zusätzlichen Zeichen. Die Kennzahl für die Bundesrepublik Deutschland ist in allen Fällen „1“.
(3) Mit einem Prüfzeichen der in den Absätzen 1 bis 2 erwähnten Art darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem solchen Prüfzeichen Anlass geben können, dürfen an Ausrüstungsgegenständen oder Fahrzeugteilen nicht angebracht sein.
Das ganze bedeutet das es nach der E-Nummer noch eine R-Nummer als Fahrzeugspezifiche Kennzeichnung geben muß.
daß ich mich "brennend" für "Zusatz-Beleuchtungen" interessiere... ist ja bestimmt nix Neues. Sehen und Gesehen werden! Ist für mich ein sehr wichtiges Thema - nach 2 "Abschüssen" durch "Tagesblinde" PKW-Fahrer + Fahrerin!
Habe in "Google" mal nach "Richtlinien" für TAGFAHRLICHT gesucht... und folgende "Zulassungsbestimmungen" gefunden:
(nicht nur für "Zweispur-Fahrzeuge" gedacht.)
Kein richtiges Tagfahrlicht... an meiner "Roten Lola‘‘ EXV150 - aber mit...
...dem "LED Stripe", selbst Tagsüber schon besser wahrzunehmen.
macht sich das Nachts, in Verbindung mit dem Abblendlicht, erst richtig Bemerkbar!
Auch Interessant! Als ich in "Google" nach "Tagfahrlicht für SCOOTER" gesucht habe... kam als eines der ersten Bilder: Der "Fucking Devil" von unserem EKKI (R.I.P.) mit seinen "Angle Eyes" im Scheinwerfer zum Vorschein! (Da kann man mal sehen... im "http://wwweb" geht Nix verloren! (Ist doch jetzt auch schon fast 4 Jahre her!?)
Die wohl außergewöhnlichste Hexe, (samt Hexer) die mir jemals unter die Augen kam! (im positiven Sinne)
Daß auch andere "Scootisti" sich Gedanken zum LED-Licht gemacht haben...
können wir auf diesen Bildern sehen.
Das "Non Plus Ultra" zum Thema LED-Scheinwerfer hat wohl die Firma "AC SCHNITZER" mit Ihrer "LIGHT BOMB auf den Markt gebracht!
(nur das "Tagfahrlicht")
Speziell für den Rundscheinwerfer der "BMW 9 Nine" entwickelt... aber auch in andere passende Scheinwerfergehäuse "implantierbar"! Die LIGHTBOMB ist für "schlanke" 499 €uronen zu haben. Dafür hab‘ ich in 4/2012 die komplette EXS125 gekauft!
(das Abblendlicht - mit Tagfahrlicht!)
(Das Fernlicht - auch in Verbindung mit Tagfahrlicht geschaltet... Laut "SCHNITZER" das absolute "Premium-Licht"!
Nur mal so - als Anregung - für unsere "Electronic Bastel Freaks".
Irgendwie lässt sich doch bestimmt ein Weg in unser Doppelscheinwerfer-Gehäuse... hinter der "fast" Klarglasscheibe finden...!? Wenn "nur" der Preis nicht wär!
Gruß, und zeigt her... Eure LED-Licht-Kanonen und Entwürfe. Viel Spaß beim Konstruieren. Auf - das Allen ein "Licht aufgehe"!
Fritz
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Immer schön Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
So wie ich das verstanden habe, muss ein Tagfahrlichtset aus den Leuchten selbst, und einem R87-Modul bestehen. Das R87-Modul hat die Aufgabe, bei Einschalten der Zündung das TFL einzuschalten, und bei betätigen des Ablendlichts auszuschalten. Die Bezeichnung R87 kommt wohl von der R-Nummer, die Erwin angesprochen hat
Gru an alle 2T-Fans. Naaa gut, an die anderen auch Hans
Jetzt komm ich mal mit meinem Windjammer (Kymco X-Town) daher und sage :"Ablendlicht und Tagfahr LEDs leuchten immer zusammen und eine Zulassung hat‘s auch".
Gunamt Eddi, (und andere "Tagfahrlicht"-Interessenten)
Was z.B. "POLO Motorrad" für Krad+Scooter anbietet... sagt mir überhaupt nicht zu!
Wüßte nicht, wo ich dieses runde "Trum" an der Hexe anbringen sollte...
Diese 2 LED-Stripes könnte ich mir schon eher unter dem vorderen "Ramm-Schutzbügel", (wenn vorhanden) vorstellen. Besonders in der "Doppelbügel"-Version... mit der "Jubiläums Messing Plakette" in der Mitte.
Der Preis ist nicht von "schlechten Eltern"! (Wahrscheinlich wegen des Steuergerätes)
Dann schon eher diese "China"-Version, für kleines Geld - dafür bestimmt auch ohne "Prüf-Nr." (!?)
Gut... daß der "junge Bengel" am Ende des Videos... "überhaupt Keine Werbung" macht!
Diese LED-"Tagfahrlicht" Zusatzleuchte würde ich direkt am Standlicht anschließen. Bei den Hexen der 1.Serie gibt‘s zwar keine "rastende" Standlicht-Schalter Position... aber dafür leuchtet die "Standlicht-"Birne"/Leuchte auch bei Abblend+Fernlicht dauernd mit! (Genauso wie mein "LED-Stripe" geschaltet.)
PS+edit: Das "Zusammen-zwierbeln" beim Anschluß des "LED-Tagfahrlichts" ist nicht gerade sehr "Fachmännisch"! So ist der nächste Elektrik-Fehler, "Kupferwurm"bereits vorprogrammiert!!!
Nicht ganz "Legal", aber Hell und "Wirkungsvoll"!
Gruß, und viel Spaß bei der Planung...
Fritz
Immer schön Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
es gibt Zulassungen die es erlauben. Mein Tagfahrlicht ist auch immer an wird aber sobald Abblendlich zugeschaltet wird runter gedimmt. Was aber von einigen Ausnahmen wo es erlaubt ist beide gleichzeitig zu betreiben. Ich habe hier noch TFL liegen, ein Satz davon dimmt runter, einer schaltet beim zuschalten des Abblendlichtes ganz aus. Andere Versionen sind wieder die in welcher das TFL als Standlicht gilt. Alles etwas verworren
Eddi: Habe den Laden gefunden, ist ja nur ein paar Kilometer weg von mir, werde mal hinfahren (wegen anderer Dinge)
Nein,runter gedimmt werden die LEDs nicht beim Windjammer,Erwin
So wie in Deinem Video hab ich schon letztes Jahr einen 18W Led Strahler unterhalb des Scheinwerfers am "Boliden" ,dem Kymco Hipster Chopper,angebracht.Bei dieser Kymco wird das Standlicht abgeschaltet,wenn man auf Abblendlicht schaltet. Der Strahler ist mit dem Standlicht parallel geschaltet.....und leuchtet heller als der 35W HS1 Hauptscheinwerfer.Ich hab mir das Ding angebaut,weil im Abblendbetrieb ständig die Batterie nach etlichen hundert Km leergesaugt war.Den Fehler ,falls es einen gibt,hab ich bis heute nicht gefunden.Der Generator soll ja immerhin 140W leisten.
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