Kein Spass
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*samlouwal*

3389 Beitrge
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Kein Spass, 08 May. 2008 23:19
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Fahrverbot auch fr’s Fahrrad
18. Januar 2008
Ein Fahrradfahrer, der keinen Fhrerschein besitzt, wurde von der Polizei erwischt, als er bei Rot eine Strae berquerte. Das kann ja schon ‘mal passieren; wer Kreuzberg kennt, wei: Das ist der alltgliche Normalfall.
Was besser nicht htte passieren sollen, war folgendes: Der Radfahrer war so ehrlich, da er gegenber dem Polizeibeamten einrumte: “Ich habe Kokain konsumiert.” Es folgte das Standardprogramm der Ermittlungsbehrden: Die Blutprobe ergab neben dem Koks einen Blutalkoholgehalt von ber 2 Promille.
Das Strafgericht reagierte mit einer Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr. Da der Radler aber keine Fahrerlaubnis hatte, konnte der Strafrichter ihm die auch nicht entziehen.
Aber da gibt es ja noch die Verwaltungsbehrde, die den Radler
als ungeeignet zum Fhren von Fahrzeugen angesehen hat, weil er stark alkoholisiert und unter Betubungsmitteleinfluss im ffentlichen Straenverkehr Fahrrad gefahren ist.
Sie verfgt ein Fahrverbot fr’s Fahrradfahren. Dagegen wehrte sich der Fugnger zunchst mit einem (erfolglosen) Widerspruch und zog dann vor das Verwaltungsgericht. Obwohl der (ehemalige) Radfahrer dort unwiderlegt vorgetragen hatte, es sei das erste und einzige Mal, da er betrunken und bekokst Fahrrad gefahren ist, hat das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 9 B 4217/07) im Eilverfahren entschieden: Das Fahrverbot ist rechtmig.
Rad fahren drfe der Antragsteller erst wieder – so das Verwaltungsgericht Hannover – nach einer sechsmonatigen Drogenabstinenz und mit einer nachgewiesenen „Einstellungs- und Verhaltensnderung im Umgang mit berauschenden Substanzen“. Das luft also auf eine MPU hinaus.
So weit, so gut. Da berauschte Radfahrer gefhrlich werden knnen, drfte niemand ernsthaft bestreiten wollen. Aber wie – bitteschn – wollen der Verwaltungsbeamte und der Verwaltungsrichter die Einhaltung des Fahrverbots berwachen? Ein weiteres Beispiel fr ein Verwaltungshandeln, das sinnvoll und sinnlos zugleich ist. |
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Fanciullo


59 Beitrge
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RE: Kein Spass, 09 May. 2008 09:11
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Das ist leider kein Einzelfall...
Hier in Basel passiert das hufiger. Wenn ein Fahrradfahrer mangels Licht oder in einer Kontrolle kontorolliert wird und dabei bemerkt wird, dass der Fahrer Alkohol getrunken haben knnte, wird ein Alkoholtest gemacht. Ist das Ergebnis hher als 1 Promille, so bekommt der Fahrradfahrer ein Busse von ca 250 Fr. (ca. 170 )(die Busse erhht sich bis auf mehrere Tage Gefngnis beim Wiederholungsfall) und bekommt ein Fahrradfahrverbot sofern er keinen Fhrerausweis fr ein Motorfahrzeug besitzt.
Die Lnge des Fahrverbotes wird je nach Fall festgelegt.
Das Fahrverbot kann jedoch nur dann kontrolliert werden, wenn mann wieder zum Beispiel ohne Licht fhrt und mann deswegen wieder angehalten wird... dann wird die Busse aber noch saftiger...
(Alle Infos aus vertrauenswrdiger Quelle)
Grsse aus Basel, die Stadt der Bussen!
PS: Man merke: Besoffen Radfahren ist nahe an einem Terroranschlag! (Jedenfalls in Basel)
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formulation

82 Beitrge
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RE: Kein Spass, 09 May. 2008 10:31
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Bin mal gespannt, wann ich hier in Zri zum erstem Mal mit meim Radl angehalten werd - ich nehm normalerweise des Radl, damit ich abends noch heimkomm, wenns nachm Bier mal spter wird als 0Uhr und die V dann nix mehr fa . ;-)
Sehr schn und etwas kurios is hier in der Schweiz, dass man fr sein Velo eine jhrliche Versicherungsvignette braucht...Schadenshaftpflichtversicherung, Deckunssummen 500000CHF.
Grsse aus dem sommerlichen Zrich,
Christoph
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