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-Tobbe-

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RE: 125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 07 Nov. 2007 17:32
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Hallo! Leichtkraftrad ist die Bezeichnung fr 125er. So heien 50er z.B. Kleinkraftrad und alles ber 125 einfach nur Kraftrad. Diese Bezeichnungen stehen meines Wissens nach in der Strassenverkehrs- Zulassungsordnung. Die Versicherungen stufen nach ihren eigenen Regeln und Bezeichnungen ein.
Tobbe
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Damonxx

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RE: 125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 07 Nov. 2007 07:17
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Ok
Vielen Dank.
Ich hatte schon die Sorge, das ich noch andere Papiere beantragen oder was umschlsseln muss!
Gruss Damon |
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dad2t

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RE: 125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 07 Nov. 2007 01:12
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Hi
Die Versicherungsprmie berechnet sich danach, ob der Roller maximal, oder ber 80km/h fhrt.
Die Leistung spielt dabei keine Rolle. Bis 80 ist fr unsere 16 bis 18 Jhrige Kiddies, und daher traditionell sauteuer. Als mein Bengel 18 wurde, und ich die leidige Drossel austragen lassen konnte, kostete die Versicherung auf einmal weit weniger als die Hlfte.
Gru Hans
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Hallo

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RE: 125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 07 Nov. 2007 00:41
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Das regelt die Versicherung anhand des alters des Halters. Bist Du ber 18 erfolgt die Berechnung der Schadensfreiheit nach einem gnstigeren Tarif. 16-18 Jhrige bezahlen ein Heidengeld fr eine 125r.
Du musst da nichts ndern.
Gru Frank aus GE
LXT 180
Skype 
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Hallo
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Damonxx

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125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 06 Nov. 2007 23:53
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Hallo
Meine leider immer noch defekte Hexe ist als laut ABE ein Leichtkraftrad.
Wie schaut es denn bei der Zulassung aus?
Ich habe den "grossen" Motorradfhrerschein. Wird da nach Ps/Kw eingestuft?
Oder komme ich da in eine teure Leichtkraftradklasse?
Ich kenne das noch von frher aus 80ccm Zeiten.
Gruss Damon |
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