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Sir_Kermit



RE: Gewerbe und Lärm an Treffen und Rennstrecken - sonntags, 28 May. 2014 09:34


Hi,

Auch die Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung (GewO) wird benötigt! Siehe dazu als Beispiel www.nuernberg.de/internet/ordnungsamt/reisegewerbe.html .

Ulrich

EX150er Lady in Red
 
     
*samlouwal*



RE: Gewerbe und Lärm an Treffen und Rennstrecken - sonntags, 27 May. 2014 21:54


Frage doch mal beim scooterschop nach die sind doch überall vertretten.

Gruss Walter
Früher hatten die Hexen
Besen,heute fahren sie Hexagon

Als Gott sah, dass er die Menscheit nicht mit Seuche, Pest und Sintflut bestrafen konnte, schickte er mich!!!

Frei nach Walter Röhrl: Eine Hexe ist erst dann schnell genug, wenn Du Angst hast, sie zu starten!

 
     
opacharly



RE: Gewerbe und Lärm an Treffen und Rennstrecken - sonntags, 27 May. 2014 20:24


Hallo Carsten,

ein Jurist würde jetzt sagen: das kommt darauf an!

Nützt Dir jetzt aber nix (weiß ich auch)!

Generell gilt aber, daß der Hausherr zum Thema befragt werden muß. Im Falle einer permanenten Rennstrecke ist das eben der Betreiber derselben. Der kann (und wird; aus leidvoller Selbsterfahrung!) z.B. den Vertrieb ALLER möglichen Dinge verbieten oder einschränken und/oder mit Auflagen belegen (schliesslich will er ja Geld verdienen und mit seiner Aufsichtsbehörde keine Ärger bekommen).

Und wer ist jetzt der Hausherr bei einem Treffen auf öffentlichem Grund? Genau! Die Gemeinde, auf deren Grund das Treffen stattfinden soll.

Und wer bei einem Treffen auf Privatgrund? Der Besitzer desselben, der sich allerdings an die Vorschriften seiner zuständigen Gemeinde halten muss.

Bei Musikwiedergabe (gleich welcher Art!!!! Außer bei selbst komponiertem Kulturgut!) ist die GEMA zuständig (Ja, in der Tat!!! Auch wenn Du auf Deiner (natürlich eintrittsfreien!!!) Geburtstagseinladung z.B. verkündest: ... für Essen und Trinken ist wie immer gesorgt, die Musik macht wie immer der Karle mit seiner Heimanlage! Anders wird´s (angeblich???), wenn Karle ZUFÄLLIG auch eingeladen ist und genauso ZUFÄLLIG sein equipment dabei hat!).

Für Gewerbetreibende gilt IMMER der Gewerbeschein.

Für entgeldlichen (oder heißt es entgeltlich) Ausschank ist IMMER eine Gestattung erforderlich (hier steht dann auch die Sperrstunde drin).

Für die Geräuschentwicklung gilt die regionale Emissionsschutzverordnung, für das Befahren und Belagern von Grünflächen ist die untere Naturschutzbehörde zuständig usw. usw.

Und jetzt: Klugscheißmodus aus!

Frag´ einfach beim Betreiber/Eigentümer nach, danach bist Du zwar um einige Probleme reicher; wenn´s aber irgendwo Probleme gibt, kannst Du die wieder an den Betreiber/Eigentümer zurück schicken (es sei denn, Du hast Dich über irgendwelche Regelungen hinweggesetzt).

 

Grüßle

(Ur-)Opacharly
 
     
Blauhexer



RE: Gewerbe und Lärm an Treffen und Rennstrecken - sonntags, 27 May. 2014 18:54


In jedem Fall brauchst du einen Gewerbeschein und gegebenenfalls eine Ausnahmegenehmigung.

Lässt sich aber alles erfragen,wo du den Schein holst 

Gruss Martin

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Lebe das Leben in jedem Augenblick
denn es kehrt nie mehr zurück
_______________________________

GTX : .....besser geht nix
 
     
Hexencharly



Gewerbe und Lärm an Treffen und Rennstrecken - sonntags, 27 May. 2014 18:26


Wer von den alten Hasen kennt sich da ein wenig aus?

Hat jemand eine Ahnung, in wieweit das gewerbliche Betreiben von (mobilen) Rollenleistungsprüfständen an Rennstrecken erlaubt ist, ganz besonders auch aufgrund von Lärm- und Ladenschlussbestimmungen, wie z.B. Ruhetagen?
Klar, Rennstrecke = Lärm, aber die Fahrenden werden ja auch an Messstationen gemessen, aber wie schaut das mit so mobilen Prüfständen an Rennstrecken oder auch sonstigen Beschleunigungsevents oder Treffen aus und  auch sonstiger Verkauf von gewerbsmäßigem Hobbyklüngel?
So einen Rollenprüfstand gegen Entgelt oder Verkauf von T-shirts und Ersatz-/Tuningteilen ist ja schließlich eine nicht gerade lebensnotwendige Dienstleistung, Kuchen und Tulpen dürfen sonntags ja auch nur für 3 Stunden an Mann gebracht werden oder so ähnlich.

Wie machen das die mobilen Jungs, müssen die da neben einem normalen angemeldeten Gewerbe eine generelle Lizenz oder Reisegewerbeschein zum Betreiben an verschiedenen Standorten und Veranstaltungen besitzen oder zumindest vom Veranstalter oder Stadtverwaltung vor Ort eine Genehmigung einholen oder darf da jeder aufstellen, was und wann er möchte, auch sonntags und es läuft nach dem Motto, solange, bis sich eins beschwert ... wer kann sich dann aber auf was berufen?

Gruß
Carsten

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Hallo, ich bekomme einmal BeschleunigungsÄNDERUNG bitte. "4-Takt?" Nö, is mir zu fett. Lieber da, den schön mageren 2-Takter mit Biß. "Zum mitnehmen?" Ja bitte. "Tüte?" Och, geht auch ohne. Dann noch von den dicken Birnen dort. "Das war alles?" Joh ! :-)
 
     


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