Abgesehen davon, dass ich den Umbau optisch immer noch als äußerst fragwürdig empfinde (aber das liegt halt im Auge des Betrachters): ja! Das ist durchaus abnahmefähig (und zwar vollkommen legal!). Länge und Breite sind auch bei einem Zweirad auf 12 m und 2,5 m beschränkt. Da in den Papieren aber keine Abmessungen angegeben werden, spielt dieser Part juritisch zunächst einmal gar keine Rolle. Evtl. KÖNNTE es hilfreich sein, die Abmessungen, wie Gesamtlänge und -Breite in den Papieren zu vermerken, um den Umbau als Solches zu dokumentieren. Das Leergewicht wird sich sicher ändern und müsste auch in den Papieren dokumentiert werden. Wenn ich unterstellen kann, dass die Kiste auf dem hinteren Rahmenausleger OHNE Änderung des Rahmens befestigt ist (z.B. mit Rohrschellen o.Ä. geklemmt), steht auch hier einer Abnahme nichts im Wege. Alles was weggeschnitten wurde sind ja "nur" Verkleidungen; da kommt´s dann auf die Scharfkantigkeit der nachher offenen Kanten an. So wie ich das erkennen kann, sind alle Kanten durch die Kiste wieder abgedeckt. Beleuchtung und Kennzeichenhalter kann ich zwar nicht erkennen, es sollte aber klar sein, dass das wieder dran gehört. Entscheidend ist jedoch noch die Gewichtsverteilung und besonders die max. Tragfähigkeit der Hinterachse; die ist zwar in den Papieren auch nicht angegeben, lässt sich aber in der Genehmigung (ABE bzw. Typgenehmigung) finden. Bei der LXT z.B. beträgt die zul. HA-Last 240 kg, vorne 110 kg; das Leergewicht 143 kg und das zul. Ges.-Gew. 330 kg. Keiner dieser Werte darf überschritten werden. Das heisst: die gesamte Zuladung (incl. Fahrer und evtl. Beifahrer) beträgt 187 kg. Wenn also z.B. Fahrer und Beifahrer, komplett angezogen und mit Helm 160 kg wiegen, bleiben von der Zulasung noch ganze 27 kg übrig. Da jedoch die gesamte zusätzliche Last sehr weit hinten liegt, könnte das Probleme bei der HA-Last bringen. Dadurch, dass die Kiste auch noch HINTER der HA liegt, muss auch noch die Hebelwirkung berücksichtigt werden. Und das bringt das Ganze dann schon ziemlich an die Grenze. Ich würde ´mal vorsichtig schätzen, dass die Zuladung in der Kiste nicht deutlich über 5 kg liegen wird und das führt den Umbau natürlich schon ad absurdum. Genaueres kann aber erst nach einer Wägung und Achslast berechnung definieren. Meine persönlich Campingausrüstung (Zelt, Liege, Stuhl, Kocher, Tasse, Teller, Besteck, Gummihammer, Kopfkissen etc.) wiegt z.B. knapp 20 kg. Dazu kommen rund 5 kg Klamotten und mein Gewicht (komplett mit Kombi und Helm) von 108 kg. Macht also 133 kg. Das alles deutlich nach hinten verschoben (der Kofferraum und das TC sind ja hinter der HA, die Koffer ungefähr auf Höhe der HA). Werkzeug, Ersatzteile etc. sind im "Tankrucksack" (Scooter-Bag) im Mitteltunnel. Mit vollem Tank habe ich seinerzeit hinten 228 kg und vorne 82 kg gewogen (ohne Anspruch auf Genauigkeit der Messung; die Tendenz war mir wichtiger); damit VA-Last ~ 35% (bei unter 30 ist definitiv Schluss!!!!!!!). Also: keine zulässige Last überschritten; AAAABER das Fahrverhalten    ! Grüßle
(Ur-)Opacharly |