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-Rhoeni-



RE: Tagfahrlicht am Roller, 16 Nov. 2012 16:04


Soeben per Mail vom ADAC bekommen.


Mit der ausstehenden Änderung der StVO (Straßenverkehrsordnung) können Krafträder der Kategorie L 3 (Krafträder, falls sie einen Verbrennungsmotor haben, mit mehr als 50 ccm Hubraum oder die unabhängig vom Antrieb schneller als 45 km/h fahren) mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden. Diese können tagsüber alternativ zum Abblendlicht genutzt werden. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist allerdings Abblendlicht einzuschalten. Die Änderung der StVO wird voraussichtlich zum 1. April 2013 in Kraft treten. (Stand: Oktober 2012)


Somit können wir wohl ab nächstes Jahr mit Tagfahrlicht in die neue Saison starten.
 
     
vario (RTP)



RE: Tagfahrlicht am Roller, 21 Apr. 2012 23:25


Hab das TFL bei der FZR wie oben ja beschrieben als Ersatz für das Standlicht angeschlossen.
Dadurch ist ja auch das Rücklicht dann gleichzeitig auch an.

Das Das Ding dann nicht abdimmt, wenn ich den Haubtscheinwerfer einschalte, ist mir egal.
Da das mir so sicherer erscheint.

Bei meiner Fuffi wo original ja selbst das "Standlicht" nur geht, wenn der Motor läuft, hab ich die Elektrik völlig umgebaut gehabt.
Rücklicht, Tachobeleuchtung, Standlicht vorne, Seitenpositionsleuchten, Angel Eyes, etc in LED Technik.
Daher hab ich dann das Standlicht vorne, Rücklicht und Seitenleuchten an den geschalteten Pluspol des Zündschlosses angeschlossen.

Da ging das Standlicht dann schon an, wenn man den Schlüssel auf "On" stellte.

Bei meiner Hexagon mit den 2 LED Positionsleuchten und den 2 Xenonbrennern vorne dürfte das übersehen werden recht gering sein.
Bin aber am Überlegen dort ebenfalls unter den Brennern noch nen TFL anzuschliessen.
Dies würde ich aber so schalten:
Zündung an=TFL an
Zündung an+Standlicht=TFL an
Scheinwerfer an=Standlicht an, aber TFL aus


 
     
didsei



RE: Tagfahrlicht am Roller, 21 Apr. 2012 07:05


Na von hinten sah das dann so aus:


Ich denke nicht wirklich zu übersehen im Strassenverkehr...

Ich hatte die Tagfahrlichter über einen extra Schalter angeschlossen, damit ich sie mit dem Abblendlicht einschalten konnte!
Nur mit TFL war mir zu unsicher!

Grüssle...Daniel



i ka älles...außer Hochdeitsch!
 
     
Overdrive



RE: Tagfahrlicht am Roller, 21 Apr. 2012 04:13


Ohne rückwärtige Leuchte ist das ganze ziemlich grenzwertig. Von vorne gut gesehen, von hinten klatscht dann ein 40to rein oder nen PKW mit 30-50km/h mehr.

Diese dimmbaren (Standlicht-Funktion) wie vom Vario beschrieben sind wohl streng genommen nit gültig am 2-Rad?!?!

Find das ‘gesehen werden‘ sehr wichtig als Rollerfahrer oder Biker.

Zumal ja jetzt bald jeder billo Audi so nen Tagfahrlicht hat..
(Diese Nobelkarossenfahrer sind übrigens die, wo immer Gegenüberholen MÜSSEN, wenn sie mal von ner Hexe mit Topcase böse Meter verloren haben im normalen Straßenverkehr....300€ Roller zieht ner 60t€ Karosse davon..)
 
     
didsei



RE: Tagfahrlicht am Roller, 20 Apr. 2012 23:49


So hatte ich mein Tagfahrlicht dran:





i ka älles...außer Hochdeitsch!
 
     
vario (RTP)



RE: Tagfahrlicht am Roller, 20 Apr. 2012 23:11


Naja hab an meiner FZR zusätzlich nen TFL dran.
Hab es aber als Standlicht/Positionslicht angeschlossen.
Den da das Ding auch eine ABE als Positionslicht/Standlicht hat ( nur bei einschalten des SW sollte das Licht etwas abdimmen) fällt es halt kaum auf, das da nicht alles 100%legal ist.

Werde tatsäclich besser wahrgenommen von den Dosen
 
     
Naruk



RE: Tagfahrlicht am Roller, 20 Apr. 2012 20:55


nach ECE-R 53 6.13:
Tagfahrlich bei Krädern zulässig.
Anzahl: max. 2
Farbe: weiß
Anbauhöhe: min. 250mm, max. 1500mm
Anbaubreite: eine in der Mitte oder zwei symmetrisch zur Mitte. Abstand zwischen den leuchtenden Flächen max. 240mm.
Einschaltkontrolle: zulässig
Weitere Besonderheiten: TFL muss sich mit Zündung einschalten und selbsttätig ausschalten, wenn SW eingeschaltet werden.
Wenn TFL an darf Begrenzungslicht, Schlusslicht, Kennzeichenbeleuchtung nicht an sein.
Winkel der geometrischen Sichtbarkeit:
vertikal jeweils 10°
horizontal jeweils 20°
Genehmigungszeichen: "RL" (wichtig)

Desweiteren kannst du noch Nebelschluss und Nebelscheinwerfer nachrüsten (wissen viele auch nicht).

Achja das Begrenzungslicht benötigt das Genehmigungszeichen "A" (irgendwo in der E Nr.)


P.S. leider macht die StVO die TFL Zulässigkeit zu Nichte, denn sobald du in Deutschland am öffentlich StV teilnimmst musst du ja mit Abblendlicht fahren.
Trotzdem kannst du TFL anbauen. Mag sein dass es in anderen Ländern erlaubt ist.
 
     
calaratjada



RE: Tagfahrlicht am Roller, 25 Dec. 2009 12:00


So ist es immer in das deutsche Land.....
erst verbieten und mit hohen Strafen belegen und dann.....
plötzlich erlaubt.
Ich frage mich nur, warum die Honda Goldwing z.B. immer aussehen wie eine Weihnachtsbaum....
da sind doch nur verbotene Sachen dran......
Frohe Festtage
Gruß
Peter
PS: schön das ihr wieder da seit
 
     
didsei



RE: Tagfahrlicht am Roller, 25 Dec. 2009 10:13


na dann muss ja mein Vorschlag mit dem Schalter zum abschalten der restlichen Beleuchtung erlaubt sein.
Dann leuchtet ja nur der normale Hauptscheinwerfer und alles andere ist abgeschaltet.
Aber so LED-Leuchten sehen halt schon cool aus finde ich, deshalb hab ich sie auch drangebaut.
Aber sowas geht schnell mit der Gesetzesänderung.
Schaut doch mal wie es damals war mit dem dritten Bremslicht.
Da wechselte es innerhalb eines Jahres von "streng verboten" zu "Pflicht bei jedem Neufahrzeug"!
Man durfte ja davor nur paarweise die Bremsleuchten hinter der Heckscheibe haben. Siehe alte Opel Omegas und Asconas. Dann war es plötzlich super sicher, da man das dritte Bremslicht durch die Heckscheibe der vorrausfahrenden sehen konnte. Es dauerte nicht lange und es wurde zur Pflicht...
Mir persönlich gefallen die "Weihnachtsbäume" in America.
Ich habe einen fimmel mit Zusatzbeleuchtung.
An meinem Jeep z.B. habe ich neben der Serienscheinwerfer 8 zusätzliche Fernscheinwerfer und zwei Nebelscheinwerfer verbaut.Da wird die Nacht zum Tage... 4 Zusatzscheinwerfer sind erlaubt und normal angeschlossen. die anderen 4 sind per Schalter zusätzlich abschaltbar und laufen somit als Arbeitsscheinwerfer. schwupp...und es ist legal.
Das mit dem erlöschen der Betriebserlaubnis darf man nicht immer sooo eng sehen. Es wird einem nicht für alles gleich der Kopf abgerissen.


...Daniel




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Hallo



RE: Tagfahrlicht am Roller, 25 Dec. 2009 01:17


Ist bestimmt nur eine frage der Zeit.
Wenn ein großer Hersteller wie BMW an seinen Bikes vorne sowas Serienmäßig verbaut wird es sehr schnell gehen mit einer Gesetzesänderung. Und in Amerika sehen die Bikes aus wie Weihnachtsbäume.


Gruß Frank aus GE
LXT 180

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Hallo      


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