Hi Sebastian,  Habe zwar ‘‘nur‘‘ ne EXS125 - bei der sieht‘s wie folgt aus...
unter ‘‘K‘‘ steht nur [ - ] dafür aber im Textfeld unten: ‘‘Weitere techn. Daten ergeben sich aus der mitzuführenden Betr,-Erl.‘‘ Darin wiederum auf Seite 2: ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) Nummer der ABE: H510 Welche bei Deiner LXT180 ja ‘‘H897‘‘ lauten sollte... wie von den Kollegen festgestellt. Die 125er besitzen ja keine ‘‘Zulassungsbescheinigung Teil 2‘‘ (früher Kraftfahrzeugbrief) - sondern die Betriebserlaubnis und die ‘‘Zul.-Bescheinigung Teil 1‘‘ (früher KFZ-Schein) OH Deutsche Bürokratie !  Du müsstest bei Deiner 180er aber die Zul.-Bescheinigung Teil 2 (KFZ-Brief) haben!? Geht daraus nicht die ABE-Nr. hervor!? Damit dieser ‘‘Erbsenzähler‘‘ vom TÜV zufrieden gestellt ist!!? Interessanter Weise - obwohl ich die ‘‘Betriebserlaubnis‘‘ mitzuführen habe... wollte bei bisher 2 Hauptuntersuchungen (HU) mit Abgasuntersuchung (AGU) - KEIN TÜV-Ing. diese Betriebserlaubnis sehen! Und auch bei einer ‘‘Allgemeinen Verkehrskontrolle‘‘ der Uniformierten ‘‘Rennleitung‘‘ reichte ‘‘Teil 1 der Zulassungsbescheinigung‘‘! (KFZ-Schein) Du bist scheinbar an einen 1.000%igen geraten!!? Mein Beileid. Gruß, im Mai/Juni ist meine ‘‘blaue Elise‘‘ auch wieder dran. Aber kein Problem... seit über 40 Jahren beim selben TÜV ‘‘Stammkunde‘‘! + Noch nie Probleme! Ich drück Dir die Daumen... Fritz Immer schön Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!! |