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Hexencruiser



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 09 Aug. 2008 23:54


Ich werde jetzt am Montag einen Abwasch machen. Denn das Auto meiner Eltern muss zum TÜV, der Hänger vom Bekannten, und der Roller, so nehme ich alle Fahrzeuge und mache Tüv. Da bin ich gleich morgens um halb 8 bei dem vor der Tür, bevor der überhaupt richtig wach ist, bin ich schon wieder zu Hause.

Versicherungsmäßig muss ich jetzt noch mal ein ernstes Wörtchen mit meinem Versicherer reden, denn der sagte mir jetzt nen Preis von 160€ Haftpflicht auf 65%. Der soll mir nen besseren Preis machen, das konnte er bisher immer und da soll er einfach nen bissle rechnen.
Erst wenn das stimmt, werd ich das Ding anmelden.
 
     
goofi 1234



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 08 Aug. 2008 22:35


Die Doppelkarte von der Versicherung gibt es nicht mehr, man bekommt von der Versicherung eine Nummer.
Mit dieser zum anmelden, dann können die mit der Nummer die Daten im Computer abrufen. Damit sind schlechte Zeiten angebrochen für Leute die keine Versicherung haben will, eine Doppelkarte bekam man immer irgendwo her, aber unter der Nummer sind Name des Fahrzeughalters und Fahrzeugdaten bei der Versicherung gespeichert und für keine andere Person oder Fahrzeug zu verwenden.

Gruß
Andreas


 
     
thorsti63



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 07 Aug. 2008 10:30


Hallo,das Fahren ohne Kennzeichen ist grundsätzlich nicht erlaubt.Man muß immer ein Kennzeichen hinten drann haben wenn man damit auf öffentlichen Strassen unterwegs sein möchte.Allerdings kann es sogar ein selbstgebasteltes Pappschild sein mit der zuletzt gültigen Nummer.Diese Sache hat aber nur Gültigkeit auf und vom dem Weg zum bzw. von dem Verkehrsamt und nur zu deren Öffnungszeiten.MfG,Thorsten
 
     
yellow-teddy



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 06 Aug. 2008 22:44


Was Kurzzeitkennzeichen betrifft: Die Kosten nur dann richtig Geld, wenn du im Anschluss nicht bei der Versicherung versicherst, von der du auch das Kurzzeitkennzeichen bekommen hast. Also, ausführliches Fallbeispiel: Du gehst zu deinem Allianzfritzen wegen einer Doppelkarte für KZK (Kurzzeitkennzeichen). Mit dieser gehst du zur ZS (Zulassungsstelle) um eben jenes Kennzeichen zu holen (welches übrigens IMMER für EXAKT 5 Tage gilt). Mit dem KZK amüsierst du dich jetzt 5 Tage. Innerhalb der nächsten 2 bis 4 Wochen entscheidest du dich zur Anmeldung des Fahrzeugs für das du das KZK geholt hast. Versichern wirst du es bei der Allianz. Das KZK kostet dich in dem Fall nur die Gebühren auf der ZS plus den Kosten beim Schildhersteller. Die Pauschale Versicherungsgebühr wird dir von der Allianz erlassen. Entscheidest du dich, das Fahrzeug nicht anzumelden, erhebt die Allianz eine pauschale Versicherungsgebühr in Höhe von ca. 119 Euro. Das gleiche gilt, wenn du das Fahrzeug zulässt aber bei der AXA versicherst (oder eben bei jemand anders aber eben nicht bei der Allianz).

Ist also eigentlich ganz einfach, man muss es nur wissen ;)

Und wie schon geschrieben gibt es eben noch die günstigste Variante, nämlich einfach mit der Doppelkarte "rumzufahren". Funktioniert aber an sich nur, wenn man auch weiß, dass beim TÜV alles klar geht. Ansonsten könnte man da leicht in Schwierigkeiten kommen da ein Fahrzeug ohne Kennzeichen doch schon auffällt ;)

Bei Fragen zum Thema Zulassung könnt ihr mich gerne anschreiben. Ich habe in den letzten 24 Monaten ca. 12 Fahrzeuge an- und abgemeldet auf die verschiedensten Arten ;)

Viele Grüße

Teddy


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Ich fahre eine LXT180 mit 2 Takten in blau. Alles Serie und bin voll zufrieden ;)

 
     
Hexencruiser



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 06 Aug. 2008 21:39


Ja ich hab mich jetzt erkundigt,
also entweder mit nem Hänger zum Tüv bringen. Oder Kurzzeitkennzeichen, was die teuerste Alternative ist mit 150€, oder aber einfach mmit der Versicherungsdoppelkarte direkt zum Tüv und direkt zum Amt, das würde die Karte abdecken.
So sagt es das Amt. Wobei das auch von stadt zu stadt und kreis zu kreis unterschiedlich ist.
Bei uns gibt es nur für min. 5 Tage ein Kurzzeitkennzeichen.
 
     
yellow-teddy



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 06 Aug. 2008 21:03


Jap, so funktionierts. Erst TÜV, dann anmelden. Bei der Anmeldung gibts dann die Plakette. Ist bissl bekloppt, dass man mit ner abgemeldeten Karre zum TÜV muss um sie anzumelden aber nunja... Deutschland eben ;)

Andererseits hatte mir mein Versicherungsmensch bei meiner letzten Karre zugesichert, dass ich mit der Doppelkarte in der Tasche direkt ohne Anmeldung zum TÜV darf und danach direkt auf die Zulassungsstelle. Jeweils auf dem kürzesten und direktesten Weg natürlich. Das deckt die Versicherung ab und ist somit nach STVO zulässig.

Viele Grüße

Teddy


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dad2t



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 06 Aug. 2008 10:08


Hi Leutz
Hab gerade gefragt: Erst zum Tüv(Tageszulassung), und dann anmelden.

Gruß Hans
 
     
highwaypajero



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 06 Aug. 2008 09:36




Erst zum Tüv oder In eine Werkstatt woTüv gemacht wird .
Wenn alles klappt bekommst du da die Tüv und AsuBescheinigung mit der du zum
Amt gehst dein Moped anmeldest .
Da bekommst du auch die Plakette .
Ein neues Nummernschild brauchst du nur dan wenn dein Moppel mehr als 1 Jahr abgemeldet war .
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung brauchst du nur dann wenn du die Papiere verloren hast oder so..
Hast noch eine pm von mir

gruss
achim





 
     
camping-funker



RE: Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 06 Aug. 2008 06:18


Moin Hexencruiser !

Beim Strassenverkehrsamt kannst Du Dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung holen.

Gruss
Manfred
 
     
Hexencruiser



Reihenfolge des Anmeldens. Erst Tüv, dann anmelden oder andersrum?, 05 Aug. 2008 23:03


Hallo,
ja wie oben gefragt, was muss ich als erstes machen. Ich will den Roller anmelden, Frage wie muss ich vorgehen?
Die Versicherungsnummer ist klar, Dokumente u.s.w, ist klar.
Blos wie sieht es mit dem Tüv aus?? der muss neu.
Muss ich erst zum Tüv, dann anmelden?
Wie soll ich denn mit einer nicht angemeldeten Karre zum Tüv kommen? Da müsste ich mir ja nen Hänger leihen, oder aber nen Tageskennzeichen oder ähnliches besorgen, nur damit meine kleine Hexe neuen Tüv bekommt. Und wer macht dann die Plakette drauf??
Jetzt erzählt mir nicht, ich soll zum Tüv, mit dem Schein dann zum Amt, dann neues Kennzeichen, dann wieder zum Tüv und die Plakette holen und dann nach Hause und erst mal Kaffee trinken.


 
     


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