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Hexencruiser



RE: Parken mit dem Roller, 17 Sep. 2008 22:23


Also ich muss sagen, ich hatte das Problem bisher nie.
Ich parke immer auf dem Bürgersteig, wobei ich schon darauf achte, das genügend Platz ist.
Ich nehme immer die Breite eines Zwilliingskinderwagen.
Ich hab auch schon mehrere ordnungshüter gefragt, die meinten, solange er nicht im Weg steht, keinen Platz weg nimmt, würden sie da nichts machen. Einmal habe ich Ärger bekommen, weil ich vor einem Schaufenster stand. Ich gebs zu, das war nicht richtig, aber diese dummmee alte Schachtel hatte es nicht anders verdient.
 
     
ts1



RE: Parken mit dem Roller, 13 Sep. 2008 21:30


Es gibt abschließbare Parkscheiben und Klarsichtbehälter.
Ich habe aber noch keine Not gesehen so etwas zu kaufen und schreibe nur mein Kennzeichen auf den Parkschein, klemme ihn in den Bremshebel und nehme den unteren Teil (Quittung) mit.
 
     
niko5757



RE: Parken mit dem Roller, 13 Sep. 2008 20:23


Ganz einfach,
Parkschein kaufen und aufheben, für den Fall daß du ein Knöllchen bekommst. Wenn ja, kannst du dann Einspruch erheben mit der Begründung daß du den Parkschein nirgends am Roller anbringen kannst, wegen Diebstahlgefahr.

Aber ich finde es auch total übertrieben, wie es zum Teil die Behörden handhaben. Bei uns in Heidelberg ist in der Innenstadt immer totale Parkplatznot, mit Anwohnerparkzonen und Fußgängerzone, eigentlich ideal mit dem Roller zu fahren statt mit dem Auto, aber selbst mit dem Roller mußt du aufpassen daß du kein Knöllchen kriegst.

Gruß, Martin

Spritmonitor.de
 
     
r.halken



RE: Parken mit dem Roller, 13 Sep. 2008 20:06


Hallo und wo machste parkschein hin hatte schon ne nette unterhaltung mit den netten blauen habe dann parkschein geholt und wie ich wiederkam war er weggefegt nehme an vom wind oder ein autofahrer brauchte ihn wie es auch soll die dummen sind wir liebe grüsse aus der pfalz günther
 
     
Hante



RE: Parken mit dem Roller, 08 Sep. 2008 18:49


Auch ich und meine Frau hatten schon mal ein Ticket am Motorrad (Honda & Yamaha).Wir kamen gerade vom Badesee in Berlin,und trauten unseren Augen nicht.Meine Frau bezahlte reuevoll und ich erhob Einspruch.Ich habe nie eine Rückantwort erhalten.Iss aber schon ewig her.//335576.forumromanum.com/member/forum/forum.php?action=write_entry_form&sub_id=1104857755&USER=user_335576&threadid=4#
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Domteur´s Hexe



RE: Parken mit dem Roller, 25 Aug. 2008 21:27


Das Parken im Fußgängerbereich vor dem Flughafengebäude hätte uns in Weeze 35Euro gekostet. Der freundliche Polizist hielt uns eine kleine Standpauke und ließ uns dann .

Es gibt noch nette Ordnungshüter!



Christiane

die geheiratete Hexe.
 
     
wikidri



Parken mit dem Roller, 25 Aug. 2008 19:58


Hallo Ihr Hexenrider,
folgendes habe ich gerade im Netz entdeckt:

Motorrad auf Gehweg kostet 15 Euro
Ein auf dem Gehweg geparktes Zweirad kann den Halter ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 bis 25 Euro kosten. Ob das Parken geahndet wird, liege im Ermessen der Behörden, wie das Verbrauchermagazin "Finanztest" in seiner Septemberausgabe berichtet.

Die Behörden könnten eingreifen, müssten aber nicht. An Orten, an denen sowieso ein Parkplatzmangel herrscht, geschehe meistens nichts. Die Motorräder oder Roller müssten sonst auf den Parkplätzen für Autos parken und diesen den Platz wegnehmen.

Doch falls das Zweirad störe oder die Polizei durch einen verärgerten Passanten angerufen würde, schrumpfe der Ermessensspielraum. Dann werde das Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Wenn das Motorrad gar andere behindere oder länger als eine Stunde auf dem Gehweg stünde, könne dies sogar 25 Euro kosten.

Quelle: www.rp-online.de/public/article/auto/ratgeber/605065/Motorrad-auf-Gehweg-kostet-15-Euro.html

Gruß aus Bad Driburg
Wilfried


 
     


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