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Dennis1986

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 13 Apr. 2016 18:29
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Beruhigt  |
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dad2t

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 13 Apr. 2016 16:01
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Übrigens:Die EX150 hat als Geschwindigkeitsindex ein j für 100km/h. Eingetragen sind aber 107 als Höchstgeschwindigkeit. Der Rest kommt vom Lastindex. Gruß an alle 2T-Fans. Naaa gut, an die anderen auch Hans |
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dad2t

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 13 Apr. 2016 15:55
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Die Reifen haben doch alle mehr als genug Reserven. Da hat bisher noch keiner bei mir geschwächelt. Und wenn das kein Härtetest ist, was denn dann? Gruß an alle 2T-Fans. Naaa gut, an die anderen auch Hans |
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Hexe in weinrot

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 13 Apr. 2016 10:21
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Ich habe das Schreiben, das Hexenmex besorgt hat (wegen der Teenies), meinem Reifendealer da gelassen - der hat das ordentlich archiviert... das sollte eigentlich ein Scherz sein mit den 120 km/h... unser Reinwald ist nicht grad der -Fan... ist aber irgendwie untergegangen... Béla aus Hildesheim _________________________________________ rote Hexengrüße aus der Rübenwüste - für Ortsunkundige: die Rübenwüste ist direkt um die Hexenhochburg Salzgitter drumrum ! |
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erwilud

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 13 Apr. 2016 09:40
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Guten Morgen zusammen @ Reinwald: Mache dir da mal keine Gedanken um den " Loadindex" , er gilt pro Rad, und die erreichst selbst du nicht Gruß Erwin |
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Dennis1986

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 13 Apr. 2016 09:24
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Ja, stimmt. Da auf jeden Fall  |
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Knifemaker

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 13 Apr. 2016 08:59
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Geht da nicht nur um die 120 sondern auch um den Loadindex...wird da prima erklärt....um mal die Bedenken unser etwas gewichtigeren Kollegen zu entschärfen  Knatternde und bollernde Grüße, Karsten
Geändert von Knifemaker am 13.Apr.2016 9:05 |
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Dennis1986

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 13 Apr. 2016 07:02
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Knifemaker:
Ihr immer mit den 120 Km/h...habt ihr nicht die Antwort vom Tüv (Dekra) gelesen, die Hexenmex bekommen hat? Bitte mal die Suche benutzen.... dann isses ja so, das die LXT , welche ja nu die schnellste der Hexen ist, ne V-max von 118 Km/h hat...also? Knatternde und bollernde Grüße, Karsten
Was hat die Antwort damit zu tun? Hatte ja geschrieben dass es für den einen oder anderen interessant sein dürfte die schneller ist, aber für den Großteil der Hexen nicht, da passt das schon.
Geändert von Dennis1986 am 13.Apr.2016 7:42 |
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Mikesch261

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Knifemaker

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RE: Leidiges Thema ... Reifen, 12 Apr. 2016 13:35
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Von Hexenmex: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da mal eine Frage.
Ich fahre einen Roller Piaggio Hexagon 150 ccm , EXV1T, BJ 1994 Dieser benötigt laut Fahrzeugschein und Brief die Reifen vorn: 110 / 80 - 10 58 J ( 236 kg ) hinten: 130 / 70 - 10 62 J. ( 265 kg ) Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 320 kg.
Ich würde gern auf den Reifen Metzeler ME 7 Teen wechseln. Diesen gibt es jedoch für hinten nur in der Version: 130 / 70 - 10 59 L, und somit einem geringeren Tragfähigkeitsindex. Darf ich die Reifen trotzdem fahren? Die Tragfähigkeitsgrenze wird doch bei weitem nicht erreicht.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hans Mrowietz
Sehr geehrter Herr Mrowietz,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Allgemein wird (bei Reifen ohne ZR) im Vorgriff auf eine Verkehrsblattverlautbarung zum Thema "Zulässige Bereifung/Reifenkennzeichnung" bereits folgende Regelung bei Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) angewandt:
Bauartgenehmigte Reifen der im Fz-Schein eingetragenen bzw. mit der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigten Größen sind grundsätzlich zulässig und im Rahmen der HU nicht zu beanstanden, wenn sie - der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zuzüglich eines Sicherheitszuschlages (Angabe zu Ziff. 6 bzw. Feld T in den neuen Fz-Zulassungsbescheinigungen (Fz- bis 150km/h (Vmax = bbH + 0,03 x bbH + 3,5 km/h) entsprechen, unabhängig von dem im Fz-Schein eingetragenen Geschwindigkeitsindex, und - der unter Ziff. 16 (Feld 7.1 bis 7.3 oder 8.1 bis 8.3)(bzw. Ziff. 33 oder Feld 22) oder der Typgenehmigung angegebenen zulässigen Achslast entsprechen, unabhängig von dem im Fz-Schein eingetragenen Lastindex.
Solange in der Typgenehmigung ABE des Kraftrades keine begründeten Reifenbindungen vorhanden sind.
Für Ihr Beispiel bedeutet es, dass die zulässige Radlasten: an Achse 1: 110 kg und an Achse 2: 230 kg betragen und dem nach folgende Indizes ausreichen:
vorn 32 L und hinten 57L
Eine Verpflichtung zur Eintragung der anderen Indizes besteht erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstellen mit den Fahrzeugpapieren.
Ungeachtet der vorstehenden rechtlichen Informationen weisen wir Sie darauf hin, dass die Reifen wesentliche Auswirkungen auf das Fahrverhal- ten des Fahrzeugs haben. Einige Fahrzeughersteller, die sogar Reifenhersteller und -fabrikate empfehlen, weisen bei Nichtbefolgung der Empfehlungen ggf. Haftungsansprüche zurück.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
Knatternde und bollernde Grüße, Karsten |
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