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erwilud

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 12 Jul. 2017 20:43
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Hi Fritz Recht hast du, mich berührt und interessiert das auch wenig bis garnicht Gruß Erwin |
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Rollator Opa

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 12 Jul. 2017 20:28
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Ist Richtig Erwin,  ...nur der Text stand schon "Anno Tobak" so drin - als die Klasse 3er (vor der E.U. Gesetzgebung) von 125ern noch "Träumen" durften! Damals durften sie Kkrad (Kleinkraftrad bis 49,9ccm) FS-Kl. IV incl. fahren.  Aber "Wem" erzähl ich Das!? Du stammst ja aus der gleichen Zeit.  Gut, daß diese "Leistungsbeschränkungen" uns nicht "gekratzt" haben! Gruß, und Gunamt auch allen "Spätberufenen"...  Fritz Immer schön Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!! |
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erwilud

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 12 Jul. 2017 20:07
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Hallo Fritz Dabei ist es doch in den von dir eingestellten Bildern einfach Einmal heist es LKRAD = Leichtkraftrad und damit auch mit der alten Klasse 3 zu fahren, und einmal heist es KRAD was automatisch auch bedeutet das die alte Klasse 1 nötig ist oder jetzt eine der A-Klassen (die wir beide ja haben) Gruß Erwin |
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bootleg

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 12 Jul. 2017 20:03
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Das sagt Wiki dazu. Eigentlich müsste in den Papieren der Hexe aktualisiert "2rädr.KR o. BW > 45 km/h" stehen.
Die alte Bezeichnung Kraftrad m.Lb. / o.Lb. bezieht sich wohl noch auf den damaligen "Stufenführerschein" mit 27PS, später 34PS. Das galt natürlich nicht für Leichtkrafträder LKRAD.
Geändert von bootleg am 12.Jul.2017 20:08 |
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Rollator Opa

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 12 Jul. 2017 19:25
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Das... soll doch "Durchblicken" wer will...    die EXS125 hat keinen Hinweis auf "Leistungsbeschränkung"... 
...auch nicht in der mitzuführenden Betriebserlaubnis!  Aber die EXV150 ist wiederum mit Leistungsbeschränkung!  
"Mit Leistungsbeschränkung" war garantiert Ekki‘s erster "Fucking Devil"! (die "älteren" Mitglieder erinnern sich noch)  Die einzige Hexe mit "Versicherungs-Kennzeichen", - die mir je begegnet ist!!! 
Gruß, und wegen meiner... sollen sich um diese Regelung die "Bürokraten" der Gesetzgebung nen "Kopp machen"! "Ein Jeder soll nach seiner Façon selig werden"... hat schon der "Alte Fritz" gesagt! (nicht ich - Der Preußen-König)  Fritz Immer schön Senkrecht bleiben! Und das Schwarze nach Unten! Mit der Hexe, wie im Leben! Nehmt es Euch... und haltet es fest!!!
Geändert von Rollator Opa am 12.Jul.2017 19:30 |
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Spinny

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 12 Jul. 2017 00:27
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Habe was im Netz gefunden aus dem Jahre 2002: "das bedeutet, dass dein Roller ab jetzt Motorradzulassung hat, jedoch auch mit dem gedrosselten A Führerschein (die ersten 2 Jahre, bis 34PS oder 0,18kw pro kg Leegewicht) gefahren werden darf. ... um ein Kraftrad o.LB. zu haben musst du die Vespa so auf ca. 19kw (Motor) bekommen..." oder lt. ADAC von 2003 "Stufenführerschein "Das bisherige Konzept des Stufenführerscheins bleibt erhalten. Die Klasse A (beschränkt) berechtigt ? wie bisher die Klasse 1a ? bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muß zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen." Gruß Spinny (zurück aus der Sommerpause) |
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erwilud

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 11 Jul. 2017 23:42
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Hallo Carsten Ich habe keine Ahnung was die Beschränkung bedeutet. Der TÜV-Leiter bei dem ich meine Felgen habe eintragen lassen konnte es auch nicht erklären (wörtliche Aussage: "Weiss nicht was der Quatsch soll") Aber du hast recht, irgendeine Bedeutung wird es schon haben. Nur leider kenne ich sie nicht Aber wir haben doch hier einen Fahrlehrer (Peter4210) vielleicht weiss er es ja. Denn interessieren tut es mich schon  Gruß Erwin
Geändert von erwilud am 11.Jul.2017 23:42 |
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Hexencharly

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 11 Jul. 2017 23:17
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... oha, dann nehme ich meine Fehleinschätzung freilich sofort zurück. Sorry für die Verwirrung.  Es könnte aber auch sein, dass dies darauf hinweist, dass es sich um die (Führerschein-)Versionen unter 27PS bzw. unter 34PS aus früheren Zeiten gehandelt hat.  Irgendeinen Sinn muss es ja haben ...  Gruß Carsten |
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erwilud

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 11 Jul. 2017 22:31
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Hallo Carsten  Das ist nicht ganz richtig. Der Begriff M.LB. in den Papieren (mit Leistungsbeschränkung) hat nichts mit dem Alter des Führerscheininhabers, der Leistung oder ähnliches zu tun. Wenn es so wäre dürfte die LXT diesen Begriff nicht in den Papieren haben. Denn die hat über 20 PS und man benötigt dafür die alte Klasse 1. Glaube das sie heute A heisst Hier ein Bild meiner LXT Papiere. 
Gruß Erwin
Geändert von erwilud am 11.Jul.2017 22:45 |
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Hexencharly

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RE: Hexagon EX Leistungsbeschränkung, 11 Jul. 2017 16:59
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... es bedeutet in den Papieren nur soviel, dass es max. 15PS hat und somit prinzipiell in die ehemalige 16-Jährigen-Führerscheinklasse bis 80km/h reinfallen oder ebend von Autoführerscheinerwerbern von vor 1980 auch hätten gefahren werden können. (Gibt ja auch 125er mit über 30PS im Schalter-Rennsemmelnbereich.) Es hat nix mit einer verbauten Drossel oder sowas zu tun, die jetzt entfernbar oder austragbar wäre! Gruß Carsten |
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