Hallo zusammen Von mir einmal zwei Anmerkungen zu diesem Beitrag Eine betrifft die Bilder und die andere die Leistungssteigerung Zuerst zu den eingestellten Bildern. Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen die Urheberrechte Gemeint ist damit in der Regel ein Verstoß gegen die im deutschen Urheberrechtsgesetz definierten Verwertungsrechte oder die Aneignung eines fremden Werkes unter eigenem Namen. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten, meist elektronischen Bei den Medien kann es sich um Filme. Musikstücke Bücher Datenprogramme oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material handeln. Dabei unterbleibt die Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie in der Regel zu erfolgen hat. Andere Urheberrechtsverletzungen können zum Beispiel in der Änderung eines Werkes oder seines Titels liegen. Unberechtigte Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes ist ebenfalls ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke kann Geld oderHaftstrafen nach sich ziehen. Die entsprechenden Straf- und Bußgeldvorschriften ergeben sich aus §§ 106–111a URHG. Mittlerweile ereignen sich viele Urheberrechtsverletzungen im Internet. Internettypische Vervielfältungshandlungen im Sinne von§106 UrhG sind das Streamen und der Download von Musikdateien sowie das Kopieren von längeren Textpassagen. Zu beachten sind aber insoweit die §§ 44a, 53 Abs. 1 UrhG. Die Strafverfolgung setzt in der Regel einen Strafantrag voraus (§109 UrhG). Die Rechteinhaber können kostenpflichtig anmahnen. Dies ist eine außergerichtliche Unterlassungsaufforderung. Zur Vermeidung der Wiederholungsgefahr wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Geschieht dies anwaltlich, muss der Abgemahnte die Anwaltskosten tragen, es sei denn, die Abmahnung entbehrt ihrer Berechtigung. Bei einem einfach gelagerten Fall, mit unerheblicher Rechtverletzung und ohne geschäftsmäßiges Interesse sind die anwaltlichen Gebühren gemäß §97a Abs. 3 UrhG auf einen Gegenstandswertt von 1000 Euro beschränkt. Ohne Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei Eilbedürftigkeit eine einstweilige Verfügung beantragt werden oder eine Unterlassungsklage erhoben werden. Das Anfertigen einer Kopie für private Zwecke ist im Regelfall nicht rechtswidrig. Davon ausgenommen sind Downloads über Peer-to-Peer-Netzwerke, sofern die dort bereitgestellte Datei rechtswidrig im Netz steht.. Ich will nicht hoffen das es irgendwie und irgendwann zu rechtlichen Folgen für Fritz oder fürs Forum kommt. Auch ist die Veröffentlichung von fremden Personenbildern ohne deren Einwilligung verboten. Sehr schön zu beobachten im Fernsehen wo Gesichter (auch KFZ- Kennzeichen) unkenntlich gemacht werden (müssen). Das Problem hatten wir bereits in Dassel einmal und führte zu kräftigen Verstimmungen. Nun zur Leistungssteigerung Die Fahrleistungen der Hexe scheinen toll zu sein. Über den Aufwand welcher betrieben wurde kann ich nur spekulieren dürfte aber immens gewesen sein. Auch was die wirklichen Kosten angeht. Die Frage nach dem Sinn stelle ich auch nicht weil es einfach Spass macht eine extrem gut beschleunigende Hexe zu haben. Wie es im normalen Fahrbetrieb aussieht wissen wir alle selber. Zum Cruisen oder Tourenfahren brauche ich nicht permanent diese Leistung (auch von der Zuverlässigkeit und der Haltbarkeit eines solchen Motors abgesehen). Und einen Beschleunigungsstarken Roller (Hexe) zu erhalten würde ich einen ganz anderen Weg beschreiten. Nämlich eine Lachgasanlage (N2O) Die bringt bei Bedarf die gleiche oder höhere Leistung und ist ganz ganz deutlich preiwerter. Der große Vorteil der Leistungssteigerung mittels Lachgas ist die hohe Leistungsausbeute zu vergleichsweise geringen Kosten, die dann aber nur relativ kurzzeitig möglich und daher nur für Beschleunigung optimal ist. Dafür bleibt der Motor im Normalbetrieb unbeeinflusst und stellt auf Knopfdruck bis zu 100% mehr Leistung zur Verfügung. Bei einem moderaten Einsatz (wenn ein Depp mit Motorrad oder großen Roller neben mir steht ) drücke ich einen Knopf und schon gehts los. 10 PS Mehrleistung innerhalb von Sekundenbruchteilen. Und ist die Geschwindigkeit erreicht lasse ich den Knopf los und der Roller läuft wieder normal mit Standardleistung. Bei einer LXT sind so zwischen 30 und auch 40 PS möglich. Sinn machen aber nur Leistungen zwischen 25 und 30 PS. Und macht euch einmal schlau was solche Anlagen kosten, das geht noch und auch ist der Einbau nicht sooo schwierig. Der einzige Nachteil ist halt die N2O (Lachgas) Flasche, die muß ich nachfüllen lassen und das geht nicht an der Tankstelle. Aber jeder wie er will Gruß und einen schönen Sonntag Erwin |