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RE: Kein Spass, 09 May. 2008 10:31


Bin mal gespannt, wann ich hier in Züri zum erstem Mal mit meim Radl angehalten werd - ich nehm normalerweise des Radl, damit ich abends noch heimkomm, wenns nachm Bier mal später wird als 0Uhr und die ÖV dann nix mehr fa. ;-)

Sehr schön und etwas kurios is hier in der Schweiz, dass man für sein Velo eine jährliche Versicherungsvignette braucht...Schadenshaftpflichtversicherung, Deckunssummen 500000CHF.

Grüsse aus dem sommerlichen Zürich,

Christoph



Spritmonitor.de


 
     
Fanciullo



RE: Kein Spass, 09 May. 2008 09:11


Das ist leider kein Einzelfall...

Hier in Basel passiert das häufiger. Wenn ein Fahrradfahrer mangels Licht oder in einer Kontrolle kontorolliert wird und dabei bemerkt wird, dass der Fahrer Alkohol getrunken haben könnte, wird ein Alkoholtest gemacht. Ist das Ergebnis höher als 1 Promille, so bekommt der Fahrradfahrer ein Busse von ca 250 Fr. (ca. 170 €)(die Busse erhöht sich bis auf mehrere Tage Gefängnis beim Wiederholungsfall) und bekommt ein Fahrradfahrverbot sofern er keinen Führerausweis für ein Motorfahrzeug besitzt.
Die Länge des Fahrverbotes wird je nach Fall festgelegt.

Das Fahrverbot kann jedoch nur dann kontrolliert werden, wenn mann wieder zum Beispiel ohne Licht fährt und mann deswegen wieder angehalten wird... dann wird die Busse aber noch saftiger...

(Alle Infos aus vertrauenswürdiger Quelle)

Grüsse aus Basel, die Stadt der Bussen!


PS: Man merke: Besoffen Radfahren ist nahe an einem Terroranschlag! (Jedenfalls in Basel) Spritmonitor.de

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*samlouwal*



Kein Spass, 08 May. 2008 23:19


Fahrverbot auch für’s Fahrrad
18. Januar 2008

Ein Fahrradfahrer, der keinen Führerschein besitzt, wurde von der Polizei erwischt, als er bei Rot eine Straße überquerte. Das kann ja schon ‘mal passieren; wer Kreuzberg kennt, weiß: Das ist der alltägliche Normalfall.

Was besser nicht hätte passieren sollen, war folgendes: Der Radfahrer war so ehrlich, daß er gegenüber dem Polizeibeamten einräumte: “Ich habe Kokain konsumiert.” Es folgte das Standardprogramm der Ermittlungsbehörden: Die Blutprobe ergab neben dem Koks einen Blutalkoholgehalt von über 2 Promille.

Das Strafgericht reagierte mit einer Geldstrafe wegen Trunkenheit im Verkehr. Da der Radler aber keine Fahrerlaubnis hatte, konnte der Strafrichter ihm die auch nicht entziehen.

Aber da gibt es ja noch die Verwaltungsbehörde, die den Radler

als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen angesehen hat, weil er stark alkoholisiert und unter Betäubungsmitteleinfluss im öffentlichen Straßenverkehr Fahrrad gefahren ist.

Sie verfügt ein Fahrverbot für’s Fahrradfahren. Dagegen wehrte sich der Fußgänger zunächst mit einem (erfolglosen) Widerspruch und zog dann vor das Verwaltungsgericht. Obwohl der (ehemalige) Radfahrer dort unwiderlegt vorgetragen hatte, es sei das erste und einzige Mal, daß er betrunken und bekokst Fahrrad gefahren ist, hat das Verwaltungsgericht Hannover (Az.: 9 B 4217/07) im Eilverfahren entschieden: Das Fahrverbot ist rechtmäßig.

Rad fahren dürfe der Antragsteller erst wieder – so das Verwaltungsgericht Hannover – nach einer sechsmonatigen Drogenabstinenz und mit einer nachgewiesenen „Einstellungs- und Verhaltensänderung im Umgang mit berauschenden Substanzen“. Das läuft also auf eine MPU hinaus.

So weit, so gut. Daß berauschte Radfahrer gefährlich werden können, dürfte niemand ernsthaft bestreiten wollen. Aber wie – bitteschön – wollen der Verwaltungsbeamte und der Verwaltungsrichter die Einhaltung des Fahrverbots überwachen? Ein weiteres Beispiel für ein Verwaltungshandeln, das sinnvoll und sinnlos zugleich ist.
 
     


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