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Andreas_Stgt



RE: TÜV Rückdatierung - in einigen Bundesländern endlich WEG!, 19 May. 2012 18:12


Wie lange der TÜV abgelaufen ist spielt für eine Vollabnahme KEINE Rolle.
Entscheidend ist wie lange das Fahrzeug stillgelegt war. Aber auch da gabs ne Änderung (2010/2011)- früher wars recht kurz (> 2/3 Jahre stillgelegt = Gutachten), glaube jetzt ist diese Stilllegefrist länger (5 ? Jahre).


Geändert von Andreas_Stgt am 19.May.2012 18:13
 
     
dennisbandit



RE: TÜV Rückdatierung - in einigen Bundesländern endlich WEG!, 19 May. 2012 14:42


Hab ne SKR und der TÜV ist seit Juli 2011 muss ich nun eine Vollabnahme machen lassen??.
 
     
docccool



RE: TÜV Rückdatierung - in einigen Bundesländern endlich WEG!, 19 May. 2012 13:52


Hallo - auch hier meine Info für alle die es interessiert: bei uns in Österreich ist wie immer alles etwas mühsamer.´Hier heißt der TÜV "§57a Begutachtung" und ist jährlich zum Monat der Erstzulassung fällig. Die Überpfüfung darf 1 Monat vor bis max. 4 Monate nach dem Monat der Erstzulassung erfolgen, sonst darf man nicht fahren. Die Abgasuntersuchung ist dabei inkludiert. In der Praxis heißt das, wenn mein Fahrzeug im März erstzugelassen war, kann/muss ich von 1. Februar bis 31. Juli zur Überprüfung.
Wenn die Überprüfung positiv ist bekomme ich ein "Pickerl", so heißt bei uns das ganze Procedere umgangssprachlich mit eingelochtem Datum der Gültigkeit. War ich heuer im März beim Pickerl, ist 03/13 eingestanzt. Das muss ich aufs Fahrzeug kleben. Die Überprüfung ist in allen Kfz Werkstätten mit einem Kfz Mechanikermeister möglich, wird aber auch bei den Autofahrerclubs oder zB. Lagerhäusern angeboten. Kosten sind ziemlich variabel. Beim Autofahrerclub zahle ich ca. 17 EUR für ein Motorrad/Roller, in einer Werkstatt werden bis 60 EUR genommen.

Fahrzeuge mit geregeltem KAT bekommen ein weißes, ohne ein grünes Pickerl. Wer mit abgelaufenem Pickerl fährt oder auf der öffentlichen Straße parkt muss mit Problemen rechnen wenn er erwischt wird. Wenn das Pickerl beschädigt oder unleserlich wird (es klebt auf der Aussenseite von PKW und Motorrädern) bekommt man gegen Vorlage eines gültigen Prüfberichtes bei der ausstellenden Werkstatt Ersatz.

Alex aus Wien

So schauen sie aus:


 
     
Andreas_Stgt



RE: TÜV Rückdatierung - in einigen Bundesländern endlich WEG!, 12 May. 2012 09:50


Yep, HU Ersttermin ist entscheidend , nicht Nachprüfung (bis 4 Wochen später). Ist aber OK.

 
     
hp_w



RE: TÜV Rückdatierung - in einigen Bundesländern endlich WEG!, 11 May. 2012 21:14


Hallo Andreas,

früher, vor dieser Regelung, war es im Muschterländle so, dass du bei einer Nachprüfung den Termin der ersten Vorführung auf die Plakette bekommen hast, so wird es wahrscheinlich wieder werden - bei Dir also April.

Gruß

Hans-Peter
 
     
jens-jks



RE: TÜV Rückdatierung - in einigen Bundesländern endlich WEG!, 11 May. 2012 14:49


Ich hatte heute Morgen Tüv mit meinem großen Anhänger,
Mängelfrei normalerweise April, aber Stempel ist auf Mai.............

also nix zurückdatiert in Rheinland-Pfalz

jens-jks
der aus Oppau

**** Schreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Belustigung ****


 
     
Overdrive



RE: TÜV Rückdatierung - in einigen Bundesländern endlich WEG!, 11 May. 2012 01:22


Haha, nach alter Regel wird zurückdatiert.. Hatte mitm Auto überzogen 1-2 Monate, dann Mangel und knapp 1 Monat später erneut vorgeführt.

Plakette dann vom Vormonat nach neuer Regelung würd ich sagen.

PS: Bin mitm Auto sowenig gefahren letzte 2 Jahre.. Irgendwie hauen die 90€ mehr rein wie 10 Cent beim Spritpreis. :-D
 
     
Andreas_Stgt



TÜV Rückdatierung - in einigen Bundesländern endlich WEG!, 09 May. 2012 13:23


TÜV SÜD: Rückdatierung in Baden-Württemberg ab sofort aufgehoben, in Bayern nicht

Der Bundesrat hat dem Reformpaket für die Hauptuntersuchung (HU) nun zugestimmt. Einer der wesentlichen Punkte: der Wegfall der Rückdatierung beim Überziehen des Termins. Die neue Regelung gilt in Baden-Württemberg ab sofort, in Bayern erst ab dem endgültigen Inkrafttreten – voraussichtlich ab 1. Juli. Darauf weist TÜV SÜD hin.

Nach der endgültigen Verabschiedung der 47. Änderung Straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften durch den Bundesrat am vergangenen Freitag, 30. März, setzt Baden-Württemberg die Neuerungen in einem für die Autofahrer wichtigen Punkt sofort um. Seit dem 1. April wird beim Überziehen des Termins für die Hauptuntersuchung nicht mehr auf das eigentliche Fälligkeitsdatum rückdatiert. Die neue Plakette gilt ab dem Tag der Hauptuntersuchung für volle zwei Jahre. In Bayern wird dagegen bis zum endgültigen Inkrafttreten der Novelle weiter rückdatiert. Das heißt, die neue Plakette gilt ab dem eigentlichen Fälligkeitsdatum für die Hauptuntersuchung. Die Rückdatierung wird dort voraussichtlich am 1. Juli wegfallen.



Manche Bundesländer (glaube Hessen) hatten das ja schon länger abgeschafft.

Im Schwabenländle endlich ab April :)
Als ich meine 180er Hexe gekauft hatte, war das ätzend nur 14 Monate TÜV zu bekommen (voll bezahlt) weil der TÜV schon 10 Monate abgelaufen war weil diese stillgelegt war. ABZOCKE!
Laut Gesetz dürfen die Prüfdienste jedoch bis zu 20% Aufpreis verlangen, wenn der TÜV mehr als 2 Monate abgelaufen ist.
Das geht ja noch - besser als Vollpreis für nur 14 Monate TÜV wie bei mir.


PS: Ich war am 30. April bei der HU - wegen dem blöden Silentbock jedoch TÜV nicht bekommen.
Nachprüfung nötig. Da das im Mai ist bekomme ich dann die Mai 2014 Plakette?



 
     


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