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ts1



RE: Was für unsere "Rollerfriseure", 27 Aug. 2008 15:46


So (ähnlich) steht es schon im Gesetz.

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
...
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter
...
http://bundesrecht.juris.de/stvg/__21.html
Das geschieht zwar selten, aber manchmal eben doch. Bei Serientätern wie bei rotzfrechen Lümmeln, die noch im Gerichtssaal ankündigen, immer weiter so fahren zu wollen.

MfG
Thomas
 
     
wikidri



 

Was für unsere "Rollerfriseure", 25 Aug. 2008 20:04


Ist eine interessante Sache!!


Gerichtsurteil: Frisierte Roller dürfen vernichtet werden

Das Tunen eines Motorrollers kann den Halter nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern direkt den ganzen Roller kosten. Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass rechtswidrig "frisierte" Zweiräder vernichtet werden dürfen.

Der Eigentümer des Kraftrads hatte einen Auspuffkrümmer eingebaut und den Luftfilter so verändert, dass die für diese Motorroller zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h deutlich überschritten werden konnte. Bei einer Polizeikontrolle entdeckten Beamte die technischen Änderungen. Nach einem Bußgeldverfahren ordnete das Land Rheinland-Pfalz die Vernichtung des Rollers an.

Die Betriebserlaubnis sei mit dem "Frisieren" erloschen, somit sei eine Rückgabe an den Besitzer ausgeschlossen gewesen. Außerdem sei die Vernichtung des Rollers zur Verhinderung weiterer Straftaten dringend erforderlich gewesen.

Der Einwand des Rollerbesitzers, er hätte mit dem Kraftrad zu keinem Zeitpunkt am öffentlichen Straßenverkehr, sondern nur an privaten Rennen teilnehmen wollen, konnte das Gericht nicht umstimmen. Es bestehe die Gefahr, dass der Roller doch im öffentlichen Straßenverkehr, zum Beispiel für den Schulweg, benutzt werde. Darüber hinaus sei ein freier Verkauf des Rollers an eine zuverlässige Person nicht möglich. Diese Gründe machten, nach Ansicht des Gerichtes, eine Vernichtung des Motorrollers unumgänglich.

VG Mainz - Az.: 1 K 825/07

Quelle: www.rp-online.de/public/article/auto/ratgeber/604091/Frisierte-Roller-duerfen-vernichtet-werden.html

Gruß aus Bad Driburg
Wilfried


 
     


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