Hallo Freunde, Da ich meine "Kupferne" dieses Jahr neu Bereifen, und auch gleich Anfang des Jahres zur HU muß, habe ich mal eine Anfrage an die Dekra gestellt. Hier das Ergebnis: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe da mal eine Frage.
Ich fahre einen Roller Piaggio Hexagon 150 ccm , EXV1T, BJ 1994 Dieser benötigt laut Fahrzeugschein und Brief die Reifen vorn: 110 / 80 - 10 58 J ( 236 kg ) hinten: 130 / 70 - 10 62 J. ( 265 kg ) Das zulässige Gesamtgewicht beträgt 320 kg.
Ich würde gern auf den Reifen Metzeler ME 7 Teen wechseln. Diesen gibt es jedoch für hinten nur in der Version: 130 / 70 - 10 59 L, und somit einem geringeren Tragfähigkeitsindex. Darf ich die Reifen trotzdem fahren? Die Tragfähigkeitsgrenze wird doch bei weitem nicht erreicht.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen, und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hans Mrowietz
Sehr geehrter Herr Mrowietz,
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Allgemein wird (bei Reifen ohne ZR) im Vorgriff auf eine Verkehrsblattverlautbarung zum Thema "Zulässige Bereifung/Reifenkennzeichnung" bereits folgende Regelung bei Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) angewandt:
Bauartgenehmigte Reifen der im Fz-Schein eingetragenen bzw. mit der ABE/Typgenehmigung des Fahrzeuges genehmigten Größen sind grundsätzlich zulässig und im Rahmen der HU nicht zu beanstanden, wenn sie - der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit zuzüglich eines Sicherheitszuschlages (Angabe zu Ziff. 6 bzw. Feld T in den neuen Fz-Zulassungsbescheinigungen (Fz- bis 150km/h (Vmax = bbH + 0,03 x bbH + 3,5 km/h) entsprechen, unabhängig von dem im Fz-Schein eingetragenen Geschwindigkeitsindex, und - der unter Ziff. 16 (Feld 7.1 bis 7.3 oder 8.1 bis 8.3)(bzw. Ziff. 33 oder Feld 22) oder der Typgenehmigung angegebenen zulässigen Achslast entsprechen, unabhängig von dem im Fz-Schein eingetragenen Lastindex.
Solange in der Typgenehmigung ABE des Kraftrades keine begründeten Reifenbindungen vorhanden sind.
Für Ihr Beispiel bedeutet es, dass die zulässige Radlasten: an Achse 1: 110 kg und an Achse 2: 230 kg betragen und dem nach folgende Indizes ausreichen:
vorn 32 L und hinten 57L
Eine Verpflichtung zur Eintragung der anderen Indizes besteht erst bei der nächsten Befassung der Zulassungsstellen mit den Fahrzeugpapieren.
Ungeachtet der vorstehenden rechtlichen Informationen weisen wir Sie darauf hin, dass die Reifen wesentliche Auswirkungen auf das Fahrverhal- ten des Fahrzeugs haben. Einige Fahrzeughersteller, die sogar Reifenhersteller und -fabrikate empfehlen, weisen bei Nichtbefolgung der Empfehlungen ggf. Haftungsansprüche zurück.
Mit freundlichen Grüßen
DEKRA Automobil GmbH AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
i.A. Andreas Forkert
Ich hoffe, dem einen oder anderen Forumsmitglied, bei der Wahl neuer Reifen, behilflich geworden zu sein. Gruß vom kupfernen Hans
Und immer schön eine handbreit Straße unter´m Roller |