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GTX180cruiser

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RE: Helmpflicht im Seitenwagen ?, 26 Feb. 2009 18:47
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Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind. Achtung: in vielen Ländern gilt: "Gurtpflicht im Seitenwagen nur für Kinder unter 12 in Verbindung mit Kindersitz."
Schön zu wissen das man nicht alleine mit Problemen ist.
Gruß aus Unterfranken
Walter
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michael-hexe

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ts1

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RE: Helmpflicht im Seitenwagen ?, 24 Feb. 2009 20:25
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http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__21a.html Kraftrad mit Seitenwagen ist ein Kraftrad. Kann es schneller als 20km/h fahren und hat keine Sicherheitsgurte, schlägt (2) zu. |
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+Roro58+

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Helmpflicht im Seitenwagen ?, 24 Feb. 2009 19:28
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Hallo Hexenfreunde.
In den letzten Tagen habe ich mir im Internet mal einige Gespanne angesehen. Obwohl die Teile momentan finanziell für mich außer Reichweite liegen, interessiert es mich doch, ob der Beifahrer im Seitenwagen einen Helm tragen muß.
Gruß aus Wendlingen. Rainer
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