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125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?
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Damonxx




72 Beiträge

125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 06 Nov. 2007 23:53


Hallo

Meine leider immer noch defekte Hexe ist als laut ABE ein Leichtkraftrad.
Wie schaut es denn bei der Zulassung aus?
Ich habe den "grossen" Motorradführerschein. Wird da nach Ps/Kw eingestuft?
Oder komme ich da in eine teure Leichtkraftradklasse?
Ich kenne das noch von früher aus 80ccm Zeiten.

Gruss Damon
 
     
Hallo



Admin
6864 Beiträge

RE: 125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 07 Nov. 2007 00:41


Das regelt die Versicherung anhand des alters des Halters. Bist Du über 18 erfolgt die Berechnung der Schadensfreiheit nach einem günstigeren Tarif. 16-18 Jährige bezahlen ein Heidengeld für eine 125ér.
Du musst da nichts ändern.


Gruß Frank aus GE
LXT 180

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Hallo      
dad2t




7579 Beiträge

RE: 125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 07 Nov. 2007 01:12


Hi
Die Versicherungsprämie berechnet sich danach, ob der Roller maximal, oder über 80km/h fährt.
Die Leistung spielt dabei keine Rolle. Bis 80 ist für unsere 16 bis 18 Jährige Kiddies, und daher traditionell sauteuer. Als mein Bengel 18 wurde, und ich die leidige Drossel austragen lassen konnte, kostete die Versicherung auf einmal weit weniger als die Hälfte.

Gruß Hans


 
     
Damonxx




72 Beiträge

RE: 125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 07 Nov. 2007 07:17


Ok

Vielen Dank.

Ich hatte schon die Sorge, das ich noch andere Papiere beantragen oder was umschlüsseln muss!

Gruss Damon
 
     
-Tobbe-




569 Beiträge

RE: 125er Hexe als Leichtkraftrad - wie zulassen?, 07 Nov. 2007 17:32


Hallo! Leichtkraftrad ist die Bezeichnung für 125er. So heißen 50er z.B. Kleinkraftrad und alles über 125 einfach nur Kraftrad. Diese Bezeichnungen stehen meines Wissens nach in der Strassenverkehrs- Zulassungsordnung. Die Versicherungen stufen nach ihren eigenen Regeln und Bezeichnungen ein.

Tobbe


 
     
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