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landes1

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Leistungsbeschränkung ?, 03 Aug. 2007 17:42
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Bei genauerem Hinsehen stelle ich fest, in meinem Fahrzeugbrief steht:
Krad, Roller mit Leistungsbeschränkung. Es handelt sich um die EX150 Bj. 1995.
Was ist da beschränkt, um wieviel, lässt sich die Beschränkung aufheben. An meinem 1er Führerschein solls nicht liegen, nur evtl. Versicherung, TÜV, etc.
Freue mich auf gute Antworten.
Gruß
Horst |
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landes1

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RE: Leistungsbeschränkung ? GABS SCHON MAL, 03 Aug. 2007 17:50
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Sorry, hab grade das Forum durchsucht und festgestellt, das Thema war schon mal dran (jedoch ohne Lösung). |
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Hallo


Admin
6864 Beiträge
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RE: Leistungsbeschränkung ?, 03 Aug. 2007 18:02
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Gib mal in der Suche-Funktion vom Forum"Leistungsbeschränkung" ein. Da wirst Du schlauer.
Gruß Frank aus GE
LXT 180
Skype 
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Hallo
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*samlouwal*

3389 Beiträge
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RE: Leistungsbeschränkung ?, 03 Aug. 2007 23:59
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Steht bei meiner 180er auch drin,hat nichts zu bedeuten.
Gruss Samlouwal |
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rollerbaer


1695 Beiträge
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RE: Leistungsbeschränkung ?, 04 Aug. 2007 10:27
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Ist der LX 4 eigentlich leistungsbeschränkt
Bei den Fahrleistungen |
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dad2t


7579 Beiträge
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RE: Leistungsbeschränkung ?, 04 Aug. 2007 12:40
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Ist der LX 4 eigentlich leistungsbeschränkt
Das war jetzt aber gemein
Leistungsbeschränkt war aber warscheinlich der Konstrukteur des Motors. |
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Silberreiher


14 Beiträge
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RE: Leistungsbeschränkung ?, 24 Jun. 2008 18:09
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Ich habe auch eine Hexagon 150. Lt. meinem Werkstattfuzzi hat das nix zu bedeuten. Die 150ccm Motoren können, je nach Abstimmung,bis weit über 20 PS leisten und werden wahrscheinlich über die CDI "leistungsbeschränkt". Hat wahrscheinlich was mit Homolgation für den deutschen bzw. europäischen markt zu tun.
Für die Angaben keine Gewähr
P.S. Wer einen Rechtschreibfehler findet kann ihn behalten! |
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Blauhexer


3783 Beiträge
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RE: Leistungsbeschränkung ?, 25 Jun. 2008 19:11
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Wenn man aus einer Yamaha TDR 125 ohne große Arbeit 24 PS rausholen kann(Krümmer und Auslasssystem), dann sollte auch bei einer 150er und erst recht bei einer 180er mehr drin sein.Der Luftgekühlte(LX 4) hat in der Hexe eh nix verloren ! ! ! Gruß Martin _______________________________________________________________________________________________________________ Wer zu langsam fährt,den bestraft die rote Ampel |
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mr-Alf


198 Beiträge
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RE: Leistungsbeschränkung ?, 23 Jan. 2009 20:32
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Hallo Leute,
Das mit der Leistungsbeschränkung ist lediglich eine STVO-Sache und besagt, daß diese Mühle von jedem 1er-Neuling gefahren werden darf. In den ersten 2Jahre darf ein 18jähriger Führescheinneuling der Klasse 1 (heute Klasse A) nur in der Leistung eingeschränkte Zweiräder bewegen. Hierbei spielt das Verhältnis von Leistungs zu Gewicht eine entscheidene Rolle. Z.B. hat mein CM400 inder offenen Version 43PS. Ein Neuling darf diese Mühle aber nur im gedrosselten Zustand (dann nur 27 PS) bewegen
Gruß Mr.Alf
Geändert von mr-Alf am 23.Jan.2009 20:33 |
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