Hallo Carsten, wenn Du mit Deiner Frage ausdrücken willst, dass jeder beliebig seine Übersetzung innerhalb von 8% ändern kann: NEIN!!! Die Regelung ist aus dem alten deutschen nationalen Recht übernommen worden; gemeint ist hier der Fahrzeughersteller: wenn er ansonsten komplett identische Fahrzeuge mit unterschiedlichen Übersetzungen vertreiben will darf er die Abgasprüfungen (nur Typ 1) auf diese Fahrzeuge ausdehnen, wenn alle Gesamtübersetzungen aller betroffenen Fahrzeuge innerhalb von dieser Spanne liegen. Einfaches Beispiel: Opel hatte in den 70er und 80er Jahren für die Motorsport-Homologationsfahrzeuge (z.B. 1000er Kadett-C; v-max je nach HA 157 km/h bis 178 km/h!) immer mindestens 5 verschiedene HA-Übersetzungen im Programm (manche konnte man nur auf dunklen Kanälen für teures Geld bekommen ), die auch jeweils in der Genehmigung (damals ABE) aufgeführt und damit genehmigt waren. Also: alles gleich, bis auf die HA-Übersetzung (damit war natürlich auch die Gesamtübersetzung im jeweiligen Gang innerhalb dieser Spanne). Grüßle
(Ur-)Opacharly |