
Oder mach dir einen Neuen : (dem Inschineur ist nix zu schwör ) 
Hab mich später (viel später !) mal kundig gemacht : da die DE-Einheit in einem Klarglas-!-scheinwerfergehäuse ist und auch die Höhenverstellung gegeben ist ,kann das alte Gehäuse als Träger betrachtet werden ( im Sinne von Verkleidungsteil der Karosserie) und wäre somit eintragungsfähig ! So der O-Ton eines TÜV Gelehrten...... Falls ich noch einen Reflektor bei mir finde (bin mir nicht sicher),bring ich das nach Zons mit,wenn dir das reicht. Gruß Martin ...nee,ist nur das Gehäuse 
Geändert von Blauhexer am 1.Jul.2017 19:37 |