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Erlischt die ABE?
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Hallo



Admin
6864 Beiträge

Erlischt die ABE?, 13 Jul. 2006 23:21


Wenn man eine andere Vario als die Originale verbaut, zum Beispiel eine Malossi Multivar. Erlischt dann die ABE?


Gruß Frank aus GE
EX150

 
Hallo      
old_wizard



744 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 13 Jul. 2006 23:44


ich würde sagen ja,

es ist eine bautechnische Veränderung und dafür braucht man ein
TÜV Gutachten oder ne ABE.. haste das nicht, erlischt die Betriebserlaubnis
deines Fahrzeuges.


gruss
Stefan


Geändert von old_wizard am 14.Jul.2006 12:43
 
     
tigama




899 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 14 Jul. 2006 09:47


ich meine in einem anderen forum gelesen zu haben daß man nichts am motor verändert ! die bringt ja auch nicht mehr ps ! es verändert sich auch ncihts am abgasverhalten, und deshalb meinte ich gelesen zu haben daß die abe nicht erlischt ! ich meine was ändert sich denn ? der abzug und evtl. kommt die hächstgeschwindigkeit mal an die in den papieren eingetragene ran

ich würds halt nicht an die große glocke hängen

gruß markus

ps: frag den tüv, die werden dafür bezahlt so was zu wissen
 
     
Ciaky



13 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 14 Jul. 2006 14:12


Hallöchen.....

Der Variator von Malossi besitzt definitiv KEINE !! ABE und ist somit laut Stvo leider NICHT zugelassen...(Tuning)
....aber egal... kontrolliert der TÜV nicht...
Dann haben wir eben ein Ersatzteil mehr...
 
     
tigama




899 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 14 Jul. 2006 14:26


wie will der tüv das auch ohne auseinanderbauen sehen ?!?!?

der wird bei der probefahrt nur sagen: wow der geht aber gut !

und dann sagt man: ja, den hat meine werkstatt wohl ganz gut eingestellt !

und gut !!!

gruß markus
 
     
schwarzer_peter



936 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 14 Jul. 2006 16:21


ich denke mal, das Problem liegt ganz wo anders!
Angenommen, ihr verschuldet einen Unfall mit Personenschaden und anschliessender Invalidität z.B.,
dann werden die beteiligten Fahrzeuge sichergestellt, und bevor eure Versicherung einen müden Euro für das Unfallopfer rausrückt lässt sie den Roller von einem Sachverständigen untersuchen und wenn der was findet, wodurch die Betriebserlaubnis erloschen ist, zahlt sie schon mal gar nichts sondern ihr haftet dann persönlich für den Schaden.


Gruß vom Tempelberg,
Peter


>Victoria Avanti<
Mein erstes Moped!
 
     
tigama




899 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 14 Jul. 2006 18:11


grundsätzlich hast du da schon recht peter, vielleicht schauen die sich einen optisch orginalen roller gar nicht soooooo genau an ! ich kann mir bei nem großen roller fast ncht vorstellen daß die den motor und antrieb zerlegen, es sei denn man crasht mit nem 125er bei 160 km/h !!!

gruß markus
 
     
Hallo



Admin
6864 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 14 Jul. 2006 23:25


@ schwarzer_peter. Genau das ist der Hintergrund meiner Frage.


Gruß Frank aus GE
EX150

 
Hallo      
thorsti63



452 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 22 Jul. 2006 12:56


Hallo,grundsätzlich ist es so,daß die Versicherung immer zahlen muß.Es kann dann aber sein,wenn festgestellt daß am Fahrzeug manipuliert wurde,daß die Versicherung eine Eigenbeteiligung in maximaler Höhe von 5000€ verlangt wird.Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug in Deutschland haftplichtversichert,selbst wenn der Halter keine Prämien mehr gezahlt hat und es ein Unfall gibt muß die Versicherung zahlen.Man schließt die Haftpflicht ja nicht für sich selber ab sondern immer für die Anderen.Nur mal so zur Info!!!Mfg,Thorsten
 
     
trullyman




82 Beiträge

RE: Erlischt die ABE?, 22 Jul. 2006 16:22




Original-Beitrag von thorsti63:

Hallo,grundsätzlich ist es so,daß die Versicherung immer zahlen muß.Es kann dann aber sein,wenn festgestellt daß am Fahrzeug manipuliert wurde,daß die Versicherung eine Eigenbeteiligung in maximaler Höhe von 5000 € verlangt wird. Grundsätzlich ist jedes Fahrzeug in Deutschland haftplichtversichert,selbst wenn der Halter keine Prämien mehr gezahlt hat und es ein Unfall gibt muß die Versicherung zahlen.Man schließt die Haftpflicht ja nicht für sich selber ab sondern immer für die Anderen.Nur mal so zur Info!!!Mfg,Thorsten




Aus welchen Fingerspitzen hast du dir denn die 5000 € gezogen? Glaubst du wirklich eine Versicherung würde sich bei einem verursachten/regulierten Schaden von z.B. 300.000 €, den sie eigendlich nicht regulieren müßten, mit 5000 € zufriedengeben? Wenn du zur Kasse gebeten werden kannst, dann bezahlste auch richtig.

Zur Info ohne Versicherungsdeutsch:

-Grundsätzlich brauchst du für ein für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassenes Motorfahrzeug
eine Haftpflichtversicherung, ohne Haftpflichtversicherung keine Zulassung.
Die Deckungskarte(Versicherungsbetätigungskarte) reicht der Zulassungsstelle für die
Zulassung. Wenn nicht in angemessener Zeit ein Versicherungsantrag bei der Versicherung für das
zugelassene Fahrzeug eingeht wird die Deckungszusage vom Versicherer zurückgezogen.
Die Zulassungsstelle fordert dich umgehend auf innerhalb einer Frist ne neue Deckungskarte
vorzulegen. Wenn dies nicht geschieht, dann kommen die Kollegen mit dem blauen Hütchen auf dem
Auto und kratzen dir den Zulassungsstempel ab. Nicht umsonst, zahlen ist für den Verwaltungsakt
angesagt.

-Die Haftpflichtversicherung ist für Schäden die du mit deinem Fahrzeug Anderen zufügst, sofern
du diese nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht.

-Versichert ist grundsätzlich immer nur ein Fahrzeug mit gültiger Betriebserlaubnis bzw. mit
gültiger ABE für Zubehör oder andere eingebauten/ angebauten Teile. Die gesetzliche Haftpflicht-
versicherung zahlt nicht bei absichtlich herbeigeführten Schäden oder entstandenen Schäden bei
Motorsportveranstaltungen.

-Das heißt im Umkehrschluß, wenn keine gültige Betriebserlaubnis/ ABE vorliegt fährst du ohne
Versicherungsschutz weil ein Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis nicht versichert wird/ ist.

-Sollte mit einem versicherten Fahrzeug (Deckungszusage liegt vor/ein Versicherungsvertrag ist
abgeschlossen) ein grob fahrlässiger Schaden verursacht werden den man Dir vorhalten kann, so
wird dieser vom Versicherer übernommen, aber du kannst sicher sein dass die Versicherung sich an
dem Versicherungsnehmer sauber hält,
das heißt
: Du zahlst den regulierten Schaden bis auf den letzten Cent selbst!! mindestens anteilmäßig

Es geht dabei oft nicht um Kleckerbeträge, man stelle sich vor: Sachschaden + Personenschaden
eventuell ein junger Mensch mit Familie/ Kindern wird Invalide u.s.w.

Ist ein Tuningauspuff, größere Ritzel oder ähnliches dieses Risiko wert?????????


*gleiches gilt auch bei Fahren mit Alkohol/ unter Drogeneinfluß sowie eventuell das Reaktionverhalten beeinflussende Medikamenteneinnahme.

Gruß trullyman ops:


Geändert von trullyman am 22.Jul.2006 18:52
 
     
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