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Gesetzesnderun zu 125er
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Stitch0815



20 Beitrge

Gesetzesnderun zu 125er, 06 Jan. 2020 13:12


Hallo alle Miteinander,

erstmal noch ein frohes Neues an alle.
Wie bestimmt fast alle mitbekommen haben wird ja bald das Gesetz geändert zum fahren von 125ern.

Motorrad online schreibt dazu folgendes:

"Er sieht nun vor, dass Inhaber von Autoführerscheinen ohne zusätzliche Fahrprüfung Leichtkrafträder fahren dürfen, wenn sie mindestens fünf Jahre lang schon ihren Führerschein der Klasse B haben, mindestens 25 Jahre alt sind und mindestens neun Fahrschuleinheiten á 90 Minuten absolviert haben, vier davon in Theorie und fünf in Praxis."

Ich wollte mich einfach mal erkundigen wie denn dazu bei euch die Meinungen stehen.

Gibt ja doch einen guten Anteil an Hexen mit 125er Motor.

Beste Grüße

Marius


 
     
TedMosby



67 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 06 Jan. 2020 14:37


Hallo Marius,

ich würde Dir empfehlen, vielleicht doch den A1 Schein zu machen, da Du nach zwei Jahren Wartezeit ne Aufbauprüfung zum A2 machen kannst.  Und zum A nochmal analog. Bedenke, dass diese Regelung national ist und Du im Ausland evtl. ohne Fahrerlaubnis fährst. 

Viele Grüße 

Torsten


 
     
*Manfred8bm*




910 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 06 Jan. 2020 17:42


Ich habe damals den Klasse 4 gemacht, danach den alten 3er...das war dann der 125er mit drin enthalten.

Da ich dann mit 60 auch mal einen 150er legal fahren darf bin ich noch einmal angetreten und habe den A2 gemacht.

Das war nicht ganz billig, ist aber nun Geschichte.....ob ich den in einem guten Jahr noch einmal aufstocke, da bin ich mir nicht sicher.

Das was ich wollte habe ich ja mit dem A2 erreicht......

Für meine Tochter, die schon ein Auge auf meine Hexen geworfen hat wird es nun günstiger....

Um von B den A2 zu machen kannst Du einen guten 1000er hinblättern....

Wenn ich den gleich hätte offen haben wollen, hätte ich mich auch der kompletten Theorie stellen müssen...

Die hälfte der Pflichtstunden wären es dann auch geworden....also gute 2000....das war nicht in meinem Sinne.

Meine Tochter kann das nun wohl legalisieren für 5-600 Euronen.....

Die Praxisstunden zum Üben sind in meinen Augen durchaus berechtigt, und ein wenig theoretische Grundlagen ist auch okay.

Die Kehrseite ist in meinen Augen doch folgendes....Wer blickt da noch genau durch !

Klar die Fahrschulen können für jeden einen Kurs anbieten und die Hand aufhalten. Ist fast die Lizenz zum Geld kassieren.

Wenn ich daran erinnern darf, Anhängerschein !!!

Ich habe meinen alten dreier, darf bis an die 7,5 Tonnen fahren

und am PKW mache ich auch einfach einen Anhänger dran.....

Das sieht heute ganz anders aus, wenn man nach den heutigen Regeln handeln muss.....Dann heisst es vorher genau schlaulesen was man darf.

Es ist im Moment schon eine etwas kompliziert gewordene Materie.

Führerschein im Wandel der Zeit !!! Man muss da sehr aufpassen.

MfG Manfred


 
     
TedMosby



67 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 06 Jan. 2020 18:47


Ja Manfred,

da sagst was. Da ich diese ganzen Führerscheine auch noch kontrollieren muss, weiß ich wovon Du redest. Es wird im Führerscheinrecht immer undurchsichtiger. Ein bisschen Schuld daran hat aber auch die Gesetzgebung auf EU-Ebene. Wir machen halt irgendwie das Beste draus. ;-)

Viele Grüße 

Torsten


 
     
Stitch0815



20 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 07 Jan. 2020 11:46


Ich hab sowieso A also mach dir um mich keine Sorgen.

An den Aspekt "Lizenz zum Geld drucken" für die Fahrschulen hab ich gar nicht gedacht.

Und ja die Verwirrung ist großvorallem bei den 2-Rad Scheinen, weil auch alle 3 Jahre irgendwas geändert werden muss. Da hab ich tatsächlich Mitleid mit den Freunden und Helfern. Wie man bei gefühlten 100 verschiedenen Führerscheintypen den Überblick behalten soll ist mir Schleierhaft.


 
     
yamgroggy




975 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 07 Jan. 2020 12:50


Hehe,

da mach ich mir gar kein Kopf um das Ganze,

hab damals bei der "Deutschen Bundespost" Klasse 1-3, später Kl 2 & Kraftomnibus bezahlt bekommen und die Umschreibung hat gerade mal 17 DM gekostet.

Mein FS hat keinerlei Lücken, Kraftdroschke stand damals auch drin (Taxi).

Sogar die Ziffer "95" steht drin, Berufsktaftfahrer wissen, was ich damit meine ;-)

Ciro




Gendert von yamgroggy am 7.Jan.2020 12:52
 
     
Hauptmann Koepenick



150 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 23 Jan. 2020 19:37


Obwohl die Grundidee, 125er auch Autofahrern zugänglich zu machen, sicher sinnvoll ist, wird es der jungen Landbevölkerung in Mobilitätsdingen nichts bringen. (Das war mal ein genanntes Beispiel, warum der Scheuer Andi den Vorschlag machte.) Immerhin kann es einige Glückliche  von den gefährlichen, langsamen Fuffies wegbringen.  Der bürokratische Akt und das Mindestalter sind aber kontraproduktiv. Letztlich fährt ein großer Roller auch nicht anders als der, den man sich in den letzten Ferien in Griechenland gemietet hat; also so einfach wie ein Fahrrad mit Automatik.  Es ist German Angst und die Fahrschullobby, die eine zieführende Lösung verhindert haben.

Niemand wird schließlich gezwungen auf ein Leichtkraftrad zuu steigen.

Und die unmögliche DIfferenzierung der Führerscheinklassen heutzutage ist eindeutig auf einen EU Direktive zurückzuführen, bei der viel zu viel Köche mitgewirkt haben; will sagen, bei der Vereinheitlichung de Führerscheinrechts wollte offenbar jeder Staat sein Süppchen mit servieren.  Vorher sind wir mit unseren 5 Klassen gut gefahren, heute kann ich meine eigenen Schein nicht mehr interpretieren.

Aber, immerhin, etwas Bewegung bringt die 125er Regelung  (wenn auch viel zu wenig).

Schuster Vogt


 
     
Martelli




1276 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 01 Feb. 2020 19:39


....und es wird noch diffuser....

denn die alten 3er die bis 7,5 Tonnen galten wurden herabgestuft - man darf damit nur noch 3,5 Tonnen fahren - nur wissen das die wenigsten. Auch meinen 2er LKW Führerschein haben se degradiert weil ich nicht die Gesundheitprüfungen usw mache...aber das weiß Ciro besser. Nun darf ich mit meinem 2er nur noch 7,5 Tonnen fahren..... 

Mein  Kind ist Österreicherin und lebt in Deutschland - hat mit 16 hier den Führerschein für die 125er gemacht aber sobald se in die Heimat Österreich will muss se absteigen und schieben...

Gruß

Dietmar


 
     
rollerbaer




1695 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 01 Feb. 2020 20:26


Man watt nen Kack

Danke für die Information.


 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 01 Feb. 2020 22:35


Hallo Dietmar

Kannst du diese deine Angaben noch mal überprüfen? Ich wills jetzt genau wissen

Ich habe einen Führerschein (gemacht 1969) der derzeitig gültig ist, ich rede jetzt von Führerscheinen für Fahrzeuge. Die anderen unterliegen anderen Gesetzmässigkeiten. Die da wären PPL-B und PPL -C, die sind seit 40 Jahren abgelaufen. Sportbootführerschein Küste und Binnen gelten ein Leben lang, müssen nur auf neue Format angepasst werden, hier aber uninteressant. 

Der Führerschin für Kraftfahrzeuge beinhaltet folgende Klassen.

A1

A

B

C1                      (171)

BE

C1E

M

L                       (174, 175)

T/S                    (181)

Und ich darf meines Wissens nach mit dem C1E  7,5 Tonnen LKW fahren (mit Hänger bis 12 Tonnen, war früher anders)

171*

Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

 

174*

Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

175**

Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

 

BRD - zwischen 1.12.1954 und 1.04.1980AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

Auf Antrag: T
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174, L 175
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

Wenn er ungültig wäre würde ich also ohne die nötigen Fahrerlaubnisse fahren. Ich bin mir nicht ganz sicher ob einmal erteilte Erlaubnisse ohne Info rückgängig oder geändert werden können/dürfen. Und eine Umtauschpflicht/Änderung besteht für mich erst 2032 meine ich.

Gruß

Erwin




Gendert von erwilud am 1.Feb.2020 22:52
 
     
TedMosby



67 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 00:06


Hallo Erwin,

ich kann Dir da vielleicht etwas weiterhelfen, da ich beruflich so ziemlich alle Führerscheine Europas gezeigt bekomme. Meine erste Frage wäre: Hast Du noch Deinen grauen Führerschein oder hast Du bereits den Führerschein im Scheckkartenformat? Es geht nämlich darum, solltest Du Deinen Führerschein umschreiben hast lassen, dass beim CE die Schlüsselzahl 79 mit dem >12.000 kg steht. Diese Schlüsselzahl ist immens wichtig, damit Du Bestandsschutz Deiner alten FE-Klasse 3 hast. Soll heißen 7,5 t Zugfahrzeug + das 1,5fache als Anhängelast = 18,75 t zGG (jedoch bei einer max. Achsanzahl von 3). Das Ganze wird hinfällig, wenn Du irgendwann die FE-Klasse 2 gemacht hast.

Was bei der letzten Führerscheinnovelle 2013 auch noch geändert wurde, sind die Gültigkeiten der Fahrerlaubnisklassen. Die Klassen C1, D1, C1E, D1E, CE sind mit befristeter Gültigkeit versehen worden. Auch für die Fahrerlaubnisinhaber, die noch einen grauen oder rosanen Führerschein haben. Darin besteht die Krux. Bis zum 50. Lebensjahr sind diese jetzt befristet und danach immer für 5 Jahre. Wer jetzt die o. g. Klassen macht, bekommt die Gültigkeit bis zum 50. Lebensjahr nicht mehr zugestanden, sondern nur noch die 5 Jahre. Danach muss man die Klasse verlängern mit allem was dazu gehört (Atteste vom Arzt, usw).

Noch was zu den Umschreibungen. In der Zeit, wo die Scheckkartenführerscheine eingeführt wurden und sich viele zur Umschreibung entschlossen haben, wurden von den Fahrerlaubnisbehörden übers Ohr gehauen, da die nämlich die Schlüsselzahl 79 nicht mit reingenommen haben. Diese Leute haben dann eine Abwertung ihrer FE-Klasse hinnehmen müssen. Ein Führerschein ist ein Verwaltungsakt einer Behörde. Gegen diesen kann man innerhalb eines Jahres Widerspruch einlegen, sollten die Damen und Herren der Führerscheinstelle vergessen haben die 79 einzutragen. Ist das Jahr verstrichen, kann man es nicht mehr ändern.

Ich hoffe ich konnte ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße

Torsten


 
     
Hexencharly




3741 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 00:32


Es gibt wohl 9 verschiedene 3er Führerscheine, 5 davon aus der BRD und 4 davon aus der (ehem.) DDR.

Und jede hat leicht andere Übertragbarkeiten. Es kommt im besonderen darauf an, wann man den 3er Führerschein erworben hat.

.

Stand 06.12.2019:

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-3/

.

Ich wäre jetzt allerdings auch umso mehr überrascht, wenn die einem den Lappen "kürzen" würden. IM LEBEN NICHT ! Das wäre bei uns so, wie wenn du den Amis ihre Waffen verbieten würdest! Da wäre hier nicht nur Generalstreik sondern Kriegszustand oder gar Revolution mit neuartigen Giutine-Vorrichtungen für "Verantwortliche".

.

Hat mir doch die Tage erst wer quer erzählt, ich dürfe sogar anstelle von nur 3 Achsen mit dem 3er sogar auch 2-Achs-Anhänger mit Drehschemel, sofern nicht mehr wie 4,5t.

Ich bin noch am stöbern, wo dat stehen soll, aber die Hoffnung wird nicht aufgegeben.

Grüße

Carsten


 
     
Sidden




1525 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 00:41


Moin,

Ichvhab die Schl.Nr. 79 drin.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog.org:

Führerschein der Klasse 3: Worauf müssen Sie beim Umtausch achten?

 

Im Zuge der Umstellung der Fahrerlaubnisklassen wurde für die Klassen C und CE eine Befristung auf das 50. Lebensjahr eingeführt. Möchten Sie als Besitzer der Führerscheinklasse 3 auch darüber hinaus mit mehr als 12 t unterwegs sein, müssen Sie den Lkw-Führerschein alle fünf Jahre erneuern.

 

Die Fahrerlaubnisverordnung(FeV) sieht dafür eine ärztliche und eine augenärztliche Untersuchung vor.

Demnach gilt das mit den 50 Jahren für Lkw über 12t.

Gruß Andy

 




Gendert von Sidden am 2.Feb.2020 0:43
 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 00:41


Hallo Torsten

Herzlichen Dank Ein wenig Licht kam ins dunkle aber natürlich nicht alles wurde aufgehellt.

"Was bei der letzten Führerscheinnovelle 2013 auch noch geändert wurde, sind die Gültigkeiten der Fahrerlaubnisklassen. Die Klassen C1, D1, C1E, D1E, CE sind mit befristeter Gültigkeit versehen worden. Auch für die Fahrerlaubnisinhaber, die noch einen grauen oder rosanen Führerschein haben. Darin besteht die Krux. Bis zum 50. Lebensjahr sind diese jetzt befristet und danach immer für 5 Jahre. Wer jetzt die o. g. Klassen macht, bekommt die Gültigkeit bis zum 50. Lebensjahr nicht mehr zugestanden, sondern nur noch die 5 Jahre. Danach muss man die Klasse verlängern mit allem was dazu gehört (Atteste vom Arzt, usw)."

Eine Altbarkeit sprich ein Ablaufdatum (Vorderseite als 4b) ist bei meinem Führerschein nicht angegeben.

"Noch was zu den Umschreibungen. In der Zeit, wo die Scheckkartenführerscheine eingeführt wurden und sich viele zur Umschreibung entschlossen haben, wurden von den Fahrerlaubnisbehörden übers Ohr gehauen, da die nämlich die Schlüsselzahl 79 nicht mit reingenommen haben".

Die Ziffer 79 finde ich nirgendwo auf meinem Schein, was bedeutet das jetzt? Mein Führerschein wurde 2012 vom grauen Lappen in das Scheckkartenformat geändert. Auf dem Führerschein gibt es ja einige Zahlen. Frontseite 1-9 wobei 9 wohl die Erlaubnissklasse darstellt A BE C1E MSL und auf der Rückseite 9-12, 11 soll wohl die Gültigkeit angeben. Dort steht bei meinem Führerschein nichts also keine Beschränkung.

Gruß

Erwin


 
     
Sidden




1525 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 00:59


.... Zusatz....

die 79 steht bei mir neben der Klasse CE.. da steht leider auch das Ablaufdatum der Gültigkeit. Bezieht sich also nur auf diese Klasse.

Bei C1E steht nichts.

Junge Junge, fast 40 Jahre im Verein aber seit dem Wechsel zur Kripo ist man da voll raus aus dem Thema 🤦‍♂️

 Ich rufe Montag mal bei der Führerscheinstelle an, das interessiert mich jetzt auch.

Gruß Andy


 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 01:22


Hallo Andy

Au ja bitte, und teile es hier mit. Bin jetzt ein wenig verunsichert.

Gruß

Erwin


 
     
TedMosby



67 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 02:44


Also vorne auf dem Schein bei Nr. 4b ist das Ablaufdatum des Dokuments aufgedruckt. Alle Scheine vor 2013 haben dort einen Strich, da es bis dahin kein Ablaufdatum gab. Alle Führerscheine ab 2013 haben ein Ablaufdatum, dass i. d. R. 15 Jahre beträgt. Wenn das Dokument abgelaufen ist, dann ist das kein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die gilt weiterhin. Wenn hinten bei der entsprechenden Klasse ein Datum eingetragen ist, dann läuft die Klasse ab, was folglich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis ist. Die Schlüsselnummer 79 muss bei der Klasse CE stehen, mit dem Zusatz >12.000 kg und L kleiner gleich 3. L bedeutet die Achsanzahl. 

Wenn ihr mal ne generelle Übersicht im Führerscheinrecht braucht, dann suche ich in der Dienststelle mal meine Unterlagen zusammen und stelle hier im Forum mal entsprechend was rein. Oder ihr fragt mich einfach, wenn was auf den Nägeln brennt. 


 
     
Hexencharly




3741 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 04:44


Und im Prinzip verbessern sich eher die Freigaben, als dass sie eingeschränkt werden.

Ein Beispiel:

Rosaner 3er BRD Führerschein nach 01.01.1989 ausgestellt, meiner Einer. ;)

Damit hätte ich u.a. regulär fahren dürfen:

- Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t
- dreiachsige Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5t

Nun darf ich folgende neuen Bezeichnungen nutzen, nachdem DIESER 3er umgeschrieben wurde/würde mit entsprechenden Einschränkungen:

AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE (eingeschränkt, weil CE sonst der alte 2er wäre!), L; Auf Antrag: T

Mit den Einschränkungen (Schlüsselnummern):

A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::

Die 2-Rad-Geschichten und Trikes lasse ich mal aussen vor bei dieser Betrachtung, da ich den großen 1er (unbegrenzt) Motorradführerschein besitze.

Verbleiben die Einschränkungen:

BE 79.06
L 174
C1 171
CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3)

.

Also,

Ersteinmal wird der C1E voll zugestanden. D.h. Kraftwagen und Zugmaschinen bis 7,5t, sofern mit Anhänger zusammen nicht mehr als 12t Zuggesamtmasse, ACHSENanzahl UNbeschränkt!!!!!   Mit dem alten 3er hätte ich nur EINachsige ziehen dürfen!!

BE 79.06:

BE: wäre Auto bis 3,5t und hinten einen Anhänger oder Sattelauflieger mit max. 3,5t dran. Die Ziffer 79.06 jedoch hebt das wieder auf, es dürfen damit auch über 3,5t Anhänger und Sattelauflieger an einem 3,5t PKW gefahren werden.

L 174: Zugmaschinen, die der Bauart nach nicht mehr wie 40km/h fahren dürfen (gewisse Traktoren z.B.), sowie solche Zugmaschinen mit einem einachsigen Anhänger (oder Doppelachser, sofern Achsabstand kleiner 1m bleibt!) und nicht mehr als 25km/h damit gefahren wird

C1 179: wäre wie LKW 3,5 bis 7,5t, jedoch als 7,5t BUS (eigtl. Klasse D), sofern keine Gäste darin sind!

CE 79 (C1E > 12.000 kg, L ≤ 3) und jetzt wird‘s spannend:

C1 wäre ja nur LKW bis 3,5t-7,5t. C1E wäre dazu noch mit Anhänger, aber der Gesamtzug darf dabei nicht 12000kg überschreiten. Auch dürfte man mit C1E keinen schwereren Anhänger als die Zugmaschine ist ziehen, der 3er durfte das aber noch! Und auch dürfte man keinen 7,5t mit einem zulassungsfreien Anhänger fahren, der 3er durfte das aber noch. Jedoch gelten diese Regeln nicht für Sattelzüge mit einer zul Gesamtmasse von über 7,5t.

Und diese 3 Punkte führen nun dazu, dass man NUR einen TEIL des neuen 2ers (CE) zugestanden bekommt.

Das wäre ja bis hierhin noch zu wenig, um an den alten 3er mit bis zu 18500kg GesamtzugGewicht heran zu kommen.
Deshalb gibt man noch Einen drauf und zwar in Form von CE-(2er)-Berechtigungen mit der einschränkenden Codenummer 79. Der CE ist eigtl. der große LKW-Führerschein, also der alte 2er. Dessen Berechtigungen bekomme ich, jedoch nur eingeschränkt durch diese Nr. 79.

Es handelt sich ausdrücklich NICHT um eine "reguläre" zusätzliche oder höhere Fahrerlaubnisklasse, sondern nur um eine Eintragungskonstruktion, die sich aus den alten Rechten des alten 3er Führerscheins erschließen!!!

Es bedeutet,

Zuggesamtmasse 12-18,5t auch zulässig, jedoch hier auch weiterhin nur mit einem einachsigen Anhänger (vermutl. auch zweiachsig, sofern Achsabstände kleiner 1m bleiben). Es darf somit ein 7,5t 2-achsiger LKW einen 1-achsigen 11t Anhänger ziehen, um auf die 18,5t zu kommen. Sonstige Beshränkungen durch das FZg. sind ggf. nich zu beachten.

Damit dies auch so übernommen wird (CE 79), bedarf es eines Antrages! Ansonsten darf man eben nicht über 12t Gesamtzugmasse fahren, sondern verharrt im C1E.

.

Da es sich bei dieser TEIL-2er Erweiterung um keinen Führerschein handelt, sondern nur um eine Eintragungskonstruktion, dürfte es auch so sein, dass man nun nicht mit dem umgeschriebenen 3er (samt Antrag für CE 79) auch noch die all 5-jährlichen Gesundheits-Checks machen muss oder so.

.

Zu beachten ist auch, dass die Umschreibungspflicht für jeden Jahrgang des Besitzers zu einem anderen Jahr losgeht!
Die ersten Jahrgänge müssen z.B. schon bis 2022 umschreiben lassen. Das ist dann auch nicht mehr freiwillig. Macht man es bis dahin nicht, so fährt man ohne Führerschein herum! Das ist dann ein Straftatbestand und ist nicht zu vergleichen mti der Ordnugnswidrigkeit, wenn man den Lappen zu hause hat iegen lassen. Es dürfte dann bei Nichtumschreibung richtig teuer werden (irgendwo steht was von bi szu 180 Tagessätzen oder sowas ...

.

Hier noch die Jahre, bis wann welcher Jahrgang

https://www.autobild.de/artikel/fuehrerschein-gueltigkeit-1240269.html

.

Auch wichtig, wem einmal die Fahrerlaubnis entzogen wird und dann wieder neu erteilt wird, der hat keinen Anspruch mehr auf CE79 und darf dann nur noch max. 12t Zuggesamtgewicht fahren, wie ein normaler C1E halt

Ein umgeschriebener Führerschein, den ALLE sch zulegen müssen, die letzten erst in 2033, ist ab dem Datum der Ausstellung dann erstmal nur für 15 Jahre gültig (für sämtliche Klassen!) und muss den dann verlängern lassen (ohne Prüfung oder Gesundheitscheck)! Dann geht es im 5-Jahresrhythmus weiter.

Die Umschreibung (samt CE79) auf den Teil-Großen-LKW bis 18,5t Zuggesamtgewicht muss bis zum 50. Geburtstag erfolgt sein. AB dann laufen die 5 Jahresfristen für den Gesundheitschdeck. Wer wartet, bis er verpflichend auf den EU-Führerschein im Chipkartenformat wechseln muss, manche schon bis 2022, manche erst 2033, der darf dann zwar nur 12t Zuggesamtgewicht fahren, muss aber zu keinen 5-jährlichen Gesundheistchecks.

.

Wer vor 31.12.1998 seinen 3er erworben hat bzw. ausgestellt bekommen hat, dessen Gültigkeitsfrist geht nachGeburtsjahr und bei denen ab 01.01.1999 geht es nach dem Datum der Führerscheinausstellung !

.

Nach zu lesen und für andere 3er zusammenstellbar unter:

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/fuehrerschein-klasse-3/

https://verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

https://www.bussgeldkatalog.org/schluesselzahlen-fuehrerschein/

http://www.buzer.de/s1.htm?a=6&g=FeV

https://www.autobild.de/artikel/fuehrerschein-umschreiben-1554177.html

.

Mein FAZIT:

wenn ich jetzt rechtzeitig meinen rosenen Papierführerschein auf eine Chipkarte ändern lasse und dabei CE 79 mit beantrage und auch BE 79.06 dabei habe, so darf ich jetzt neuerdings zusätzlich mit bis zu 12t Zuggesamtgewicht auch den Anhänger OHNE Achsenanzahl-Beschränkung fahren! Vorher durfte ich generell nur 1-Achsanhänger anhängen!

.

Grüße

Carsten

.

Und u.a. für so ein Durcheinander arbeiten jahrelang jene in Brüssel und Strasburg für teuer Geld. Man könnt meinen, die sind nicht ganz sauber!

.

.

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033


 
     
Hexencharly




3741 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 04:48


wobei ich jetzt im NAchinein sagen muss, es scheint da doch die ein oder anderen Konstellationen zu geben, jene von euch, die bereits über 50 Jahre alt sind, die evtl. nicht mehr alle samt Code CE-79 (12-18,5t Zug) umstellen lassen könnten.

Aber das muss sich nun jeder selbst aus den Link soder anderen Quellen erschließen. Es gab wohl vor geraumer Zeit schonmal irgendwelche Wechselfristen ...

https://verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php

Auf der Link-Seite der letzte (kleine) Absatz ganz unten!

.

Mir scheint, wer über 50 Jahre alt ist und noch nicht hat umschreiben lassen samt CE-79, der kann zwar immer noch Umschreiben lassen, bekommt dann aber erst nur bis 12t Zuggesamtgewicht. Es sei denn, er unterzieht sich dann direkt den 5-Jahres-Checks und nicht erstmal nur 15 Jahre.
Wer jetzt noch unter 50 Jahre ist, der sollte bis dahin umgeschrieben haben auf Chip (samt CE-79), um die volle 18,5t-Nutzung erstmal mit 15 Jahres-Schritt beginnen zu können.

Grüße

Carsten




Gendert von Hexencharly am 2.Feb.2020 4:54
 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 10:49


Hallo zusammen

Mein Gott was ein "Durcheinander" Danke allen für die Beiträge weil (für mich) jetzt ein wenig mehr Klarheit vorhanden ist. Mein Führerschein ist wohl gültig und reicht mir völlig ausIch bin Jahrgang 51 und habe im Mai 1969 meinen Führerschein Klasse 1+3 gemacht (vorher hatte ich bereits die Klasse 4). Der hat seinerzeit 11 DM gekostet und wurde beim TÜV gemacht ( 1 Fragebogen). Der "große" Führerschein kam dann 1969 und kostete in Summe (mit Prüfung) 313 DM (Klasse 1 nur Prüfung also keine Fahrstunde) und die Klasse 3 waren 2  Fahrstunden und Prüfung Allerdings gab es damals auch keine Pflichtstunden keine Nachtfahrten, Autobahn und ähnliches An die Fahrprüfung der Klasse 1 erinnere ich mich noch ganz gut Es war eine BMW 250 und sowohl Fahrlehrer wie auch Prüfer standen auf der Straße in der Einfahrt, der Prüfer sagte dann zu mir fahren sie die Strasse runter bis zum Arbeitsamt drehen und kommen zurück. Es waren ca. 800 Meter zusammen und das in Sichtweite der Fahrschule. Gesagt getan und gefahren. Als ich wieder hielt gab mir der Prüfer einfach meinen Führerschein und das wars. Heute unvorstellbar Aber nochmal zurück zum Thema, ich muß meinen Führerschein bis 2033 umschreiben. Dann bin ich 82 Jahre alt und ob ich dann noch fahre oder fahren kann steht in den Sternen. Also mache ich mir derzeit überhaupt keinen Kopf mehr deswegen. Und LKWs (mit/ohne Hänger) bin ich nur in den Semesterferien gefahren und das ist auch schon > 45 Jahre her. Für mich ist diese Erlaubnis also unwichtig (gilt nur für mich).

Gruß und einen schönen Sonntag

Erwin


 
     
rollerbaer




1695 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 12:09


Moin Erwin

woher weißt du denn das du 2033 umschreiben mußt.

Dat ist ja sowas von böhmisch Dorf muß mich ja mit meiner rosa Pappe auch schlau machen,da ich ja vielleicht auch mal ein Wohnmobil über 3,5t bewegen will.


 
     
Martelli




1276 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 12:57


...da bin ich auch mal gespannt was Andy da rausbekommt.

Als meine Tochter letztes Jahr den Führerschein gemacht hat habe ich das zur Gelegenheit genommen in der Fahrschule nachzufragen, da ich alles mögliche gelesen hatte aber nie so eindeutig. Zumindest war die Fahrschule der Meinung ich dürfte nur 3,5t fahren aber da ich den 2er habe bis 7,5t. Eben ab 50 ohne ärztliche und Augenärztliche Prüfungen. Aber sie meinten auch dass es da noch wenn aber usw. gibt..... Dann beim ADAC angerufen - das wqar was längeres.... die meinten - prinzipiell mit 3er nur noch 3,5 Tonnen ....aaaaaaber rein privat dürften es wohl doch 7,5t sein somit Womo erlaubt über 3,5t Wenn ich das Womo jedoch dazu benutze Ware aus Italien für mein Geschäft zu transportieren darfs nur noch 3,5t sein weil gewerbliche Fahrt. Wenn ich jedoch Material für ne Baustelle transportiere und auf der mitarbeite dürfens 7,5t sein - wenn ich jedoch nur Material hinfahre und nicht arbeite sinds 3,5t...... und dann  spielen noch die Umschreibungen der Führerscheine ne Rolle, weil viele Sachbearbeiter auf dem Amt das auch nicht so genau wissen.... Habe dann noch nen Kumpel gefragt der auch bei der Polizei im Streifendienst ist - der hat nur abgewunken und gemeint dass se sich da im Revier auch nicht so einig sind und es erstmal so handhaben - wer 3er hat darf 7,5 ausser es ist ein Unfall dann schauen se genau.... 

Zum Glück habe ich noch den  2er und kann so oder so 7,5er fahren und da ich wohl nie wieder in Gelegenheit komme was größeres zu fahren ist alles gut. Sollte jedoch mal ein großes WoMo kommen muss ich das genau abklären wegen meiner Frau am Steuer, aber das ist mir dann momentan zu komplex wegen Österreichischem Führerschein und Wohnort Deutschland.....

Hach was waren das früher für für schöne zeiten wo jeder auf anhieb wußte was er darf und nicht

Gruß

Dietmar


 
     
TedMosby



67 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 14:18


Hallo Dietmar,

mach Dir keine Sorgen wegen dem österreichischen Führerschein. Der wird aufgrund von EU-Übereinkommen vollständig in Deutschland bzw. der EU anerkannt. Deswegen musst Du innerhalb der EU auch keine Führerscheine mehr umschreiben lassen. Gehen tuts nach wie vor, aber man muss es nicht mehr. 

Viele Grüße 

Torsten 


 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 17:56


Hallo Kuddel

"Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:
• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033"
Dieser Termin schwebte mir in etwa vor und wurde durchs Carstens Hinweiss bestätigt.
Gruß
Erwin


 
     
rollerbaer




1695 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 02 Feb. 2020 20:42


bedankt!!


 
     
yamgroggy




975 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 03 Feb. 2020 06:43


Was ein Glück, dass ich da nicht mehr durchblicken muss.

Mein FS ist komplett ausgefüllt, selbst KOM (Personenbeförderung steht drin), Ziffer 95  gültig bis 14.08.2024, bis dahin bin ich Rentner und lasse ab sofort alle Fortbildungen an mir vorbeischlittern, hab dann kein Bock mehr auf LKW & Bus.

Früher musste ich den Grauen (später Rosa) Schein + den gelben für KOM mitführen.

Heute sind es nur 2 Plastikkarten ( FS & Fahrerkarte).

Gruß an älle

Ciro


 
     
Sidden




1525 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 03 Feb. 2020 11:21


Moin,

also... ich habe eben mit der Fs-Stelle unseres Landkreises telefoniert.

Ich habe mich als Beispiel genommen, Fs. Klasse 3 ausgestellt 1984. Umschreibung auf Karte 2001 und ganz allgemein gefragt was ich denn damit noch fahren darf.

Ich kann alles weiterfahren wie auch zur alten Klasse 3, sprich KFZ  bis 7,49 t.... mit Anhänger nicht mehr als 12t.

Sollte unter Nr 11 nichts stehen, manchmal sind dort auch Striche vorhanden, ist auch nichts befristet.

CE  mit Schl.Nr. 79 pp. ist bei mir 2014 abgelaufen. Ich könnte das aber ohne Probleme wieder aktivieren. Er sagte, wenn der Führerschein älter ist als der Ablauf der Frist ginge das problemlos.

Dann teilte er als Tip mit, dass man eigentlich alles in der FeV ..Fahrerlaubnisverordnung.. nachlesen kann. Da hat auch jeder Zugriff drauf.

Hier ein Link dazu

www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/

Wer.Lust hat kann sich die Lektüre ja informativ reinziehen.

Ich mach es nicht...😂

Abschließend sagte der nette Herr, dass ich mich nicht entschuldigen müsste für meine Fragen. Es rufen u.a. auch Verkehrslehrer von der Akademie manchmal an, weil sie in dem Wirrwarr nicht durchsteigen.

Ich frage mich bloß, wer braucht das eigentlich  alles als Privatperson?

7,5 Ter habe ich 2 Mal gebraucht zum Umziehen. Für Teile die für den Anh. zu gross sind nehme nen Transporter vom z.B. Baumarkt.

Viele Grüße

Andy

 


 
     
Sidden




1525 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 03 Feb. 2020 11:51


@ Erwin,

.... mir grade noch was eingefallen!

Steht bei die denn die Kl. CE auf der Karte ?

Wenn nicht, findest du auch die Schl. 79 nicht.

Gruß Andy


 
     
Hexencharly




3741 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 05 Feb. 2020 17:10


Hi Andy,

super interessant.

Deinen Ausführungen zu entnehmen, dass du 2001 einen Karten-Ausweis erhalten hast, dann aber schon nach 13 Jahren der Zusatz CE79 abgelaifen war und nich terst nach 15 Jahren, so vermute ich, du bist in 2014 50 Jahre alt geworden? Und ab dort wäre dann eine Verlängerung um immer wieder nur 5 Jahre möglich geworden mit der Auflage von Gesundheits- und Augentest?

Vermutlich wollen die bei allen, die die Möglichkeit von mehr als 12t fahren zu dürfen haben, ab dem 50.Geburtstag jene Tests immer auslösen, oder?

(die 15 Jahre-Gültigkeit wäre wohl nur für jene in Frage gekommen, die im Alter von 35 Jahren oder jünger ihren 3er auf Kartenausweis mit Antrag auf CE79 umschreiben haben lassen.

Besten Gruß

Carsten


 
     
erwilud


Admin
10810 Beitrge

RE: Gesetzesnderun zu 125er, 05 Feb. 2020 19:36


Hallo Andy

CE ist bei mir nicht eingetragen sprich nur Striche. Aber mir reicht mein Führerschein aus Ist ja schon über 50 Jahre alt

Gruß

Erwin


 
     
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